24.07.2015 – 12:49
Bensheim (ots) – In der Nacht von Donnerstag (23.7.2015) auf Freitag (24.7.2015) wurde in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr auf der Tank- und Rastanlage Bergstraße an der Autobahn 5 bei Bensheim eine Verkehrskontrolle mit der Zielrichtung durchgeführt, den Großraum- und Schwerverkehr zu überwachen.
Bei der Kontrolle von insgesamt 13 Fahrzeugeinheiten und deren Fahrer, stellten Beamte des Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Südhessen 32 unterschiedliche Verstöße fest.
In 11 Fällen wurde gegen die Vorschriften zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten verstoßen (Lenkzeitunterbrechungen zu spät oder zu kurz, Unterschreiten der täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit, nicht ordnungsgemäßes Betreiben des Kontrollgerätes). In neun Fällen wurden Anzeigen wegen mangelhafter oder nicht vorhandener Ladungssicherung gefertigt, bei einem der Fälle handelte es sich sogar um einen Verstoß nach den Gefahrgutvorschriften. Gravierende technische Mängel wurden nicht festgestellt, allerding musste zwei Fahrzeugkombinationen die Weiterfahrt wegen Reifenschäden untersagt werden, welche sie sich sehr wahrscheinlich auf der zuvor begonnenen Fahrt zugezogen hatten. Die zulässigen Gewichte wurden in zwei Fällen überschritten, die Überschreitungen waren jedoch so gering, dass die Weiterfahrt nicht unterbunden werden musste. In drei Fällen wurde die Geschwindigkeit überschritten. Es wurde ein Verwarnungsgeld erhoben und zur Sicherung der Bußgeldverfahren insgesamt vier Sicherheitsleistungen mit einer Gesamthöhe von 400 Euro einbehalten.
Keine Fahrzeugkombination blieb unbeanstandet.
Elf Fahrzeugen musste zumindest temporär die Weiterfahrt untersagt werden, weil die Ladungssicherung nicht in Ordnung war, die Abmessungen nicht eingehalten wurden, beziehungsweise Reifenschäden vorlagen. So musste ein Fahrer erst sechs Spanngurte nachkaufen, weil er die insgesamt acht Paletten mit neuen Autobatterien lediglich mit zwei Spanngurten gesichert hatte und er keine Sicherungsmittel mehr an Bord hatte. Diese hätten sich nach seiner Aussage auf dessen Anhänger befunden, welcher erst wenige Stunden zuvor in Frankreich abgebrannt sei. Ein ausländischer Fahrzeugführer musste zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung von 100 Euro zahlen, weil er die transportierte Ladung nicht richtig gesichert hatte und beim Verladen zusätzlich die Ladung so ungünstig auf dem Anhänger abstellte, dass die zulässige Achslast der Sattelzugmaschine überschritten war. Bei dem Fahrer ergab sich zudem der Verdacht der Schwarzarbeit. Entsprechende Ermittlungen wurden eingeleitet. Bei einem Gefahrgut-Lkw wurde ebenfalls ein Ladungssicherungsverstoß festgestellt, weil die Ladung nahezu gar nicht gesichert transportiert wurde. Hier droht einerseits dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro, aber auch der Verlader, welcher den Anhänger beladen an den Fahrer übergeben hatte, wird mit 800 Euro sanktioniert. Ein Transportunternehmen wurde gleich mit zwei Fahrzeugen in die Kontrollstelle gelotst. Beiden musste aufgrund mangelhafter Ladungssicherung die Weiterfahrt untersagt werden. Während einer der beiden Fahrer nachsichern konnte, blieb das andere Fahrzeug stehen. Hier bestand zunächst keine Möglichkeit, die Ladung sicher auf dem Anhänger zu verstauen. Darüber hinaus hatte der Anhänger einen Reifenschaden, der erst noch behoben werden muss. Da die Ladung dringend auf der Baustelle benötigt wird (Betonbinder), entsendete der Unternehmer noch in der Nacht einen Kran und ein Ersatzfahrzeug an die Kontrollstelle zur Umladung. Bei einem Autotransporter fiel auf, dass das über dem Führerhaus des Lkw geladene Fahrzeug eine Großraumlimousine war. Der Verdacht einer Höhenüberschreitung bestätigte sich nach einer erfolgten Messung. Mit 4,26 Metern Höhe hatte der Fahrer zwar nicht gerechnet, er konnte das Fahrzeug allerdings auf der beweglichen Transporteinrichtung 25 Zentimeter nach unten fahren. Dennoch drohen ihm ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt. Eine weitere Fahrzeugkombination war mit zwei Fahrern besetzt. Die Auswertung des EG-Kontrollgerätes offenbarte bei beiden Fahrern derart gravierende Geschwindigkeitsverstöße, dass zur Sicherung der Verfahren jeweils 100 Euro als Sicherheitsleistungen einbehalten werden mussten.
Zudem wurde eine Rotlichtfahrt eines Autofahrers an der Autobahnanschlussstelle Heppenheim festgestellt. Den Fahrer erwarten 200 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot, weil das Rotlicht bereits erheblich länger als eine Sekunde andauerte.
Text: Jürgen Barabas (Verkehrsdienst PP Südhessen)
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