POL-EL: 15-Jähriger Autofahrer flieht vor Polizei

22.07.2015 – 13:48

Neuenhaus (ots) – Ein 15-jähriger Jugendlicher aus Neuenhaus hat sich in der Nacht zu Mittwoch eine gefährliche Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Gegen 1.50 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung im Bereich der Hauptstraße auf ein Auto aufmerksam. Es war mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Unmittelbar vor dem Streifenwagen bog der schwarze Toyota mit quietschenden Reifen in die Prinzenstraße ein. Die Beamten folgten dem Auto und wollten es kontrollieren. Der Fahrer reagierte dabei aber weder auf das Haltesignal in Form der Leuchtschrift auf dem Streifenwagen, noch auf das eingeschaltete Blaulicht. Er beschleunigte weiter, offensichtlich um einer Kontrolle zu entgehen. Über die Burgstraße fuhr er zurück auf die Hauptstraße und von dort weiter in Richtung Uelsener Straße. Die gefahrenen Geschwindigkeiten lagen in der Spitze zwischen 130 und 160 km/h, auch innerhalb geschlossener Ortschaften. Auf seiner Flucht in Richtung Uelsen kam es zu mehreren extrem gefährlichen Situationen. Das Auto stieß im Bereich des Kreisverkehres Uelsener Straße / Nord-West-Ring mit der dortigen Beetumrandung zusammen, so dass es Funken schlug. Mehrfach geriet das Fahrzeug in den Gegenverkehr und auf den rechtsseitigen Grünstreifen. Der jugendliche Fahrer schaltete darüber hinaus mehrmals das Abblendlicht aus und fuhr unbeleuchtet weiter. Um sich selbst nicht zu gefährden, hielt die Streifenwagenbesatzung entsprechenden Sicherheitsabstand zu dem flüchtenden Auto. Obwohl es dem 15-Jährigen gelang, sich aus dem Blickfeld der Polizeistreife zu entziehen, wurde er durch die Beamten schnell ermittelt. Das stark unfallbeschädigte Auto stand an seiner Wohnanschrift. Er selbst konnte jedoch zunächst nicht angetroffen werden. Erst in den frühen Morgenstunden meldete er sich bei seinem Vater. Auch der Polizei gegenüber gab er anschließend zu, den Wagen gefahren und vor dem Streifenwagen geflüchtet zu sein. Er muss sich nun gleich wegen mehrerer Straftaten, vor Gericht verantworten, unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehres und Unfallflucht. Alkohol und Drogen spielten nach ersten Erkenntnissen bei den Taten keine Rolle. Das Fluchtauto wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück sichergestellt. Die Gesamtschadenshöhe ist bislang nicht bekannt.

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Quelle: news aktuell / dpa