21.07.2015 – Beifahrer mit Haftbefehl – PR
Pritzwalk
Kurz vor Mitternacht zum 21.07. kontrollierten Polizisten auf der Bundesstraße 103 einen Transporter. Es stellte sich heraus, dass gegen den 35-jährigen Beifahrer ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Verbindung mit einem Verkehrsunfall vorlag. Der Mann konnte die geforderte Geldsumme von 310 Euro vor Ort aufbringen und entging dadurch acht Tagen Freiheitsentzug.