2 Schwerstverletzte nach Gewalttaten – 29-jähriger Tatverdächtiger festgenommen

2 Schwerstverletzte nach Gewalttaten – 29-jähriger Tatverdächtiger festgenommen

ROSENHEIM. Am späten Montagabend, 20. Juli 2015, wurden fast zeitgleich ein 28-jähriger Mann auf offener Straße und ganz in der Nähe eine 29-jährige Frau in ihrer Wohnung in Rosenheim gefunden. Beide wurden Opfer eines gewalttätigen Angriffs und schwerstverletzt. Die Polizei nahm im Rahmen der sofort eingeleiteten Großfahndung den 29-jährigen Ehemann der Frau als tatverdächtig fest. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln mit Hochdruck.
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Gegen 22.40 Uhr gingen bei der Einsatzzentrale der Polizei in Rosenheim mehrere Notrufe ein. Die eingesetzten Streifenwagenbesatzungen fanden in der Schillerstraße einen blutüberströmten 28-jährigen Mann, der mit schweren Stichverletzungen in ein Klinikum kam. Nach Auskunft der Ärzte besteht bei ihm keine Lebensgefahr.

In einem Mehrparteienhaus in der Burgfriedstraße fand die Polizei kurz darauf eine 29 Jahre alte schwangere Frau, die lebensgefährlich verletzt in ihrer Wohnung lag. Sie wird seit ihrer Einlieferung in eine Münchner Klinik intensivmedizinisch behandelt und schwebt in Lebensgefahr. Das ungeborene Kind konnte nicht mehr gerettet werden.

Im Rahmen einer sofort eingeleiteten Großfahndung, an der auch ein Polizeihubschrauber beteiligt war, konnte die Polizei noch im Laufe des Abends den 29-jährigen Ehemann der Frau in Tatortnähe festnehmen. Zeugen hatten beobachtet, wie der Tatverdächtige mit Messern den 28-Jährigen angegriffen hatte. Mehrere Messer wurden später von der Polizei am Tatort sichergestellt. Wer der Frau zuvor die lebensgefährlichen Verletzungen beigebracht hat, ist derzeit noch Gegenstand der Untersuchungen.

Der Festgenommene weist eindeutige, psychische Auffälligkeiten auf und kam zunächst in eine Fachklinik. Im Laufe des heutigen Tages wird der Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Rosenheim über den Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein – Zweigstelle Rosenheim – über den Erlass eines Unterbringungsbefehles entscheiden.

Quelle: Bayerische Polizei