20.07.2015 – 16:33
Ansbach (ots) – Mittlerweile liegen die Ergebnisse der dem Beschuldigten nach seiner Festnahme am 10.07.2015 entnommenen Blut- und Urinproben vor.
Danach stand der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Entnahmen (und damit auch zum Zeitpunkt der Taten) nicht unter dem Einfluss von Alkohol.
Allerdings wurden im Blut und im Urin des Beschuldigten THC und THC-Carbonsäure festgestellt, was nach Angaben des rechtsmedizinischen Sachverständigen einen wiederholten Konsum von Cannabisprodukten in den letzten ein bis zwei Wochen vor den Taten belegt. Auch am 10.07.2015 selbst stand der Beschuldigte nach den gutachterlichen Feststellungen akut unter dem Einfluss von Cannabisprodukten.
Hinweise auf den Konsum anderer Betäubungsmittel ergaben sich nicht. Diese Ergebnisse werden voraussichtlich auch für den psychiatrischen Sachverständigen von Bedeutung sein, der den Beschuldigten derzeit auf seine Schuldfähigkeit zur Tatzeit untersucht. Mit dem Vorliegen dieses Gutachtens ist nach Auskunft des Bezirksklinikums Ansbach voraussichtlich bis Ende September 2015 zu rechnen.
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