20.07.2015 – 12:13
Kreis Dithmarschen (ots) – Beamte der Polizeistation Burg kontrollierten am Sonnabendabend (17.50 Uhr) im Bereich der Nanzstraße den 62 Jahre alten Fahrer (Burg) eines Pkw, nachdem der leichte Fahrunsicherheiten (Schlangenlinien) gezeigt hatte. Er war allein in dem Auto unterwegs und machte laut Polizeibericht in Sprache und Bewegungen „einen leicht unkoordinierten Eindruck“.
Im Laufe der Überprüfungen stellte sich heraus, dass der Fahrer zwar nüchtern (0,0 Promille) war, aber dennoch nicht hätte fahren dürfen. Die Fahrerlaubnis war ihm zum früheren Zeitpunkt bereits unanfechtbar entzogen worden.
Folgen für den 62-Jährigen: Er muss sich auf ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Paragraph 21 Abs. 1 Ziff. 1 Straßenverkehrsgesetz einstelle. Ermittelt wird in dieser Hinsicht auch gegen die Halterin. Ihr werfen die Ordnungshüter vor, dass sie das unberechtigte Fahren des 61-2-Jährigen im öffentlichen Straßenverkehr widerrechtlich geduldet hätte.
Hermann Schwichtenberg
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