LWSPA M-V: Brennendes Sportboot auf dem Plauer See

19.07.2015 – 14:06

Schwerin (ots) – Die Wasserschutzpolizei Schwerin war auch an diesem Wochenende verstärkt im Einsatz. Trotz intensiver Kontrollen wurden erfreulicher Weise nur einige wenige Verstöße und Vergehen festgestellt. Während der Absicherung der Badewannenrallye am Sonnabend im Plauer See wurde die Wasserschutzpolizei dann aber gegen gegen 12:50 Uhr durch den aufmerksamen Kapitän des Fahrgastschiffes „Loreley“ Herr Salewski über ein brennendes Boot unterrichtet, so dass die Absicherungsmaßnahme unterbrochen werden musste, um zu einem brennenden Sportmotorboot ca. 300 Meter vor der Hafeneinfahrt in Plau am See zu eilen. Die Freiwillige Feuerwehr und die Wasserwacht kamen ebenfalls zum Einsatz. Ein 4,85 m langes offenes Sportmotorboot brannte bis auf den Bootsboden aus. Das Boot war neben dem Bootseigentümer mit 2 weiteren Personen besetzt, auf dem Weg von Lenz nach Plau am See zur Badewannenrallye als kurz vor erreichen ihres Zieles der Motor streikte. Der Benzinschlauch vom 37 kW starken Wartburgeinbaumotor hatte sich vom Motor gelöst wodurch ein wenig Benzin in den Motorraum gelangte. Nachdem der Sportbootführer den Schlauch wieder befestigt hatte und den Motor startete kam es zu einer Verpuffung. Der Motorraum stand sofort in Flammen welche anschließend dann auf den Plastikrumpf des Bootes übergriffen. Die 3 Personen an Bord retteten sich durch einen Sprung ins Wasser wo sie sofort von anderen Booten und später von der Wasserwacht übernommen wurden. Eine Bootseigentümer aus Teterow musste wegen einer kleineren Brandwunde am Schienenbein kurzzeitig ärztlich behandelt werden. Die Reste des Bootes sanken bei dem Versuch der Bergung auf eine Tiefe von 16 Metern was eine Gefährdung der Schifffahrt ausschließt. Eine Gewässerverunreinigung konnte nicht festgestellt werden. Dieser Motor wird durch ein Benzinölgemisch geschmiert so dass es keine Ölwannen gibt. Da zunächst das Benzin und dann der Plastikrumpf verbrannt ist gab es durch den Treibstoff auch keine Verunreinigungen des Sees. Am Sonnabend Abend musste die Besatzung des Streifenbootes WS 63 ab 23:50 Uhr auf dem Schweriner Innensee im Bereich der Mueßer Bucht mit Unterstützung des Polizeirevieres Schwerin auch landseitig eine intensive Suche nach in Not geratenen Booten bzw. Personen durchführen. Zuvor war durch mehrere Personen eine roter Signalstern in etwa diesem Bereich gemeldet worden. Bei diesem Signal handelt es sich um ein Signal in der Schifffahrt für in Not geratene Personen. Erst gegen 01:40 Uhr konnte bei ruhiger See der Einsatz abgebrochen werden, nachdem durch eine Streifenbesatzung des Polizeirevieres Schwerin dieses Siganl erneut festgestellt wurde. Dieses Mal konnte die Abschusstelle des Signals eindeutig südöstlich der Mueßer Bucht außerhalb des Wassers zugeordnet werden. Es sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass ein Mißbrauch von Notsignalen gem. § 145 StGB strafbar ist.

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Quelle: news aktuell / dpa