Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 18. Juli 2015

Pressemeldungen für den Landkreis Günzburg vom 18. Juli 2015

Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Günzburg, Krumbach und Burgau, sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.

Feldscheune beschädigt

GÜNZBURG. Im Zeitraum vom 11.07.2015, 18:00 Uhr bis 12.07.2015, 08:00 Uhr wurden von einer Feldscheune in Riedhausen an der Außenwand auf einer Länge von 2 Meter die Holzlatten abmontiert und entwendet. Die Scheune liegt im Brühlweg/Unterer Moosweg. Es entstand durch die Tat ein Schaden von ca. 200 EUR. Hinweise auf den oder die Verursacher nimmt die Polizei Günzburg unter der Tel.Nr. 08221/919-0 entgegen. (PI Günzburg)

Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug

GÜNZBURG. Am 10.07.2015 um 21:00 Uhr stellte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf dem Parkplatz vom Bahnhof ab. Aufgrund der Hitze ließ er hierbei die Fensterscheibe einen Spalt offen. Dies wurde dem jungen Mann zum Verhängnis. Als er um 23:50 Uhr zu seinem Pkw – einem blauen Peugeot – zurückkam, hatte ein Dieb die Gelegenheit genutzt und sich Zugang zum Fahrzeuginneren verschafft. Aus dem Auto wurde die Geldbörse entwendet. Hinweise auf den oder die Täter sind bitte an die Polizei Günzburg (08221/919-0) zu richten. (PI Günzburg)

Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug -1-

GÜNZBURG. Im Zeitraum vom 14.07.2015, 21:00 Uhr bis 17.07.2015, 07:00 Uhr wurde der hintere Reifen eines in der Parkstraße abgestellten Pkw zerstochen. Zudem wurde der Lack des Fahrzeuges zerkratzt. Der Gesamtschaden kann auf 300 EUR geschätzt werden. (PI Günzburg)

Sachbeschädigung an einem Kraftfahrzeug -2-

NERSINGEN. Am 16.07.2015, 19:30 Uhr stellte eine Halterin ihren Pkw auf dem Parkplatz der Grundschule von Oberfahlheim ab. Als sie nach 3 Stunden zu ihrem Fahrzeug zurückkam, musste sie diverse Kratzer im Lack feststellen. Der Schaden beläuft sich auf ca. 800 EUR. (PI Günzburg)

Unfallflucht

ICHENHAUSEN. Am Freitag, 17.07.2015 im Zeitraum von 06:00 – 07:30 Uhr wurde ein in der Dr.-Emil-Schilling-Straße auf dem Baywa-Parkplatz geparkter schwarzer Audi A4 im Heckbereich beschädigt. Es wurde die rechte Stoßstange in Mitleidenschaft gezogen. Der Schadenswert wird aktuell auf 2000 EUR geschätzt. Nach Sachlage dürfte der Schaden von einem Anstoß eines anderen Fahrzeuges herrühren. Sachdienliche Hinweise zum Unfallverursacher nimmt die Polizei Günzburg unter der Tel. 08221/919-0 entgegen. (PI Günzburg)

Vorfahrtsverletzung

ICHENHAUSEN. Am 17.07.2015 kam es an der Einmündung vom Günzweg in die Günztalstraße zu einer Vorfahrtsverletzung, bei der Blechschäden an den beiden beteiligten Fahrzeugen in Gesamthöhe von 3.000 EUR zu beklagen waren. Ein 76-jähriger Rentner wollte mit seinem Pkw VW Touran um 17:25 Uhr aus der untergeordneten Straße in die Günztalstraße einbiegen und übersah hierbei einen Pkw der Marke VW Golf, welcher von einer 20-jährigen gesteuert wurde. Die junge Dame konnte weder durch Bremsen, noch durch Ausweichen eine Kollision verhindern. (PI Günzburg)

Verkehrsunfall mit Sachschaden

BURGAU. Am Freitag, den 17.07.2015, gg. 20.55 Uhr fährt ein 19jähriger Mann mit seinem Pkw auf der Mühlstraße in Burgau ortseinwärts. Aus Unachtsamkeit fährt er mit seinem Pkw in den Gartenzaun eines Anwesens in der Mühlstraße. Am Pkw entstand ein erheblicher Sachschaden an der Front, geschätzt ca. 3000 Euro. Der Schaden am Zaun wird auf ca. 1000 Euro geschätzt.
(PI Burgau)

Verkehrsunfall mit verletztem Radfahrer

REMSHART. Am Samstag, den 18.07.2015, gg. 00.20 Uhr, ist ein 67jähriger Mann mit seinem Fahrrad in Remshart auf der Straße „An der Staatsstraße“ unterwegs und kommt alleinbeteiligt zum Sturz. Beim Sturz zog er sich eine Platzwunde am Kopf sowie eine Gehirnerschütterung zu. Da niemand den Unfall beobachtet hat, konnte nicht festgestellt werden, ob der 67jährige seine Fahrrad zum Zeitpunkt des Sturzes geschoben oder mit dem Rad gefahren ist. Der Mann wurde zu Behandlung ins Krankenhaus Günzburg verbracht.
(PI Burgau)

Fahren unter Alkoholeinfluss

RETTENBACH. Am Samstag, den 18.07.2015, um 02.23 Uhr, wird in Rettenbach, Holzweg, bei einem 25jähriger Pkw-Fahrer im Zuge einer Verkehrskontrolle Alkoholgeruch festgestellt. Eine Überprüfung mittels Alkomat bestätigte, dass der Mann alkoholisiert mit seinem Pkw gefahren war. Ihn erwartet nun eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro sowie ein 1monatiges Fahrverbot.
(PI Burgau)

Unfall beim Einfahren

KRUMBACH. Am Freitagnachmittag kam es auf der Raunauerstraße in Krumbach bei der Ausfahrt des Freibades Krumbach zum Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einem Mofa. Der 15-jährige Mofafahrer hatte beim Ausfahren einen von links kommenden, vorfahrtsberechtigten Pkw übersehen und wurde von dem Pkw noch erfaßt. Verletzt wurde jedoch niemand. An den Fahrzeugen entstand ein Schaden von ca. 1300 Euro. ( PI Krumbach )

Geparkten Pkw angefahren

THANNHAUSEN. Am frühen Samstagmorgen kam es auf der Edmund-Zimmermann-Straße zum Zusammenstoß zwischen einem fahrenden und einem geparkten Pkw. Einem 37-jährigen Fahrzeugführer kam ein ordnungsgemäß fahrender Pkw entgegen, weshalb dieser den Abstand zu einem geparkten Pkw wohl falsch einschätzte und noch mit seiner rechten Fahrzeugseite in des linke Heck eines geparkten Pkw fuhr. Dabei entstand ein Sachschaden von ca. 5000 Euro. Verletzt wurde niemand. ( PI Krumbach )

Alkoholisierter Pkw-Fahrer

LEIPHEIM. Am Freitagmittag fiel auf der A 8, Richtung Stuttgart bei Leipheim ein tschechischer Pkw auf, der in deutlichen Schlangenlinien unterwegs war. Bei der anschließenden Kontrolle war schnell klar, warum der 43 jährige Mann so schlecht fuhr. Das Alkoholtestgerät zeigte ca. zweieinhalb Promille an. Der Fahrer musste mit zur Blutentnahme und sein Führerschein wurde sichergestellt. Von der Staatsanwaltschaft erwartet ihn nun noch eine Geldstrafe.
(APS Günzburg)

Ohne ausreichenden Führerschein unterwegs

JETTINGEN-SCHEPPACH. Am Freitagvormittag ist auf der A 8 zwischen Zusmarshausen und Burgau ein Anhängergespann aufgefallen, das deutlich zu schnell unterwegs war. Der polnische Fahrer wusste es wohl nicht besser, denn er hatte nur einen Führerschein für Fahrzeuge ohne Anhänger. Auf ihn wartet nun neben der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein. Auch sein Arbeitgeber, ein Betrieb aus dem Landkreis Günzburg, muss sich vor dem Staatsanwalt wegen Ermächtigen zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Er hätte vor der Abfahrt prüfen müssen, ob der Führerschein seines Mitarbeiters für das Anhängergespann ausreicht.
(APS Günzburg)



Quelle: Bayerische Polizei