17.07.2015 – 12:17
Freiburg (ots) – Wenn jemand auf dem Boden sitzt oder kniet und um Geld aufgrund einer persönlichen Notlage bittet, dann ist das eine Sache, die seitens der Ordnungsbehörden und der Polizei auch nicht weiter verfolgt wird. Wenn Personen aber zu dem gleichen Zweck Passanten in Fußgängerzonen massiv ansprechen, ihnen den Weg versperren oder sie im Freiluft-Cafés direkt ansprechen und „aggressiv“ betteln, dann wird selbstverständlich versucht, im Rahmen von Ordnungswidrigkeitenverfahren und Platzverweisen dem polizeiwidrigen Zustand Einhalt zu gebieten. Ob hinter diesen Verhaltensweisen von überwiegend osteuropäischen Personen organisierte oder gewerbsmäßige Strukturen stehen, kann oft nur erahnt und in den seltensten Fällen nachgewiesen werden.
Eine ganz besondere Qualität erreicht das Betteln allerdings, wenn wie in den zurückliegenden Wochen im Stadtgebiet Waldshut-Tiengen, nachweislich mehrfach durch zwei osteuropäische Männer praktiziert, schwere körperliche Behinderungen simuliert werden, die den Helferreflex der angesprochenen Passanten deutlich nach oben treiben. Die Ermittlungen ergaben in diesen Fällen, dass die eindeutig vorgetäuschten und mit Hilfe von Gehkrücken unterstützten körperlichen Einschränkungen nicht vorlagen, die geldwerten Einnahmeergebnisse jedoch bis zum dreifachen des üblichen Ergebnisses bei normalem, „stillen“ Betteln anstiegen. Polizei und Ordnungsamt der Stadt Waldshut-Tiengen versuchen mit den entsprechenden Maßnahmen diese Art der Bettelei dauerhaft zu unterbinden. Die Erfahrung zeigt aber auch, dass diese Personen trotz aller Sanktionen ihr Glück trotzdem immer wieder versuchen. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass Bürger den Umgang mit Spenden in diesen Fällen sehr sensibel handhaben – in Zweifelsfällen sollte die Polizei bzw. das städtische Ordnungsamt verständigt werden, damit weitere Maßnahmen durchgeführt werden können.
de/md
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