POL-TUT: Pressemitteilung Zollern-Alb-Kreis vom 16.07.2015

16.07.2015 – 13:41

Tuttlingen (ots) – Geislingen: Roller-Fahrerin nach Missachtung der Vorfahrt leicht verletzt

Ein 15 Jahre altes Mädchen war am Mittwoch, um 12:00 Uhr, mit ihrem Motorroller in der Wartestraße unterwegs. Ohne zu bremsen, fuhr sie in die Kreuzung mit der Brühlstraße ein und stieß mit einem von rechts kommenden Personenkraftwagen zusammen. Die Roller-Fahrerin kam nach der Kollision zu Fall und blieb verletzt liegen. Sie wurde nach dem Verkehrsunfall im Krankenhaus Balingen ambulant behandelt. An dem unfallgeschädigten Ford entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro. An dem Motorroller war der Schaden mit ca. 100 Euro deutlich geringer.

Balingen: Pkw-Anhänger macht sich selbstständig und rollt in den Gegenverkehr

Am Mittwoch, kurz nach 13:00 Uhr, befuhr ein Gespann, bestehend aus Lastwagen und Verkaufsanhänger, die Widerholdstraße in Richtung Stadtmitte. Kurz nach dem Fußgängerüberweg auf Höhe des Möbelhauses Rogg löste sich der Verkaufsanhänger von der Anhängekupplung und rollte auf die Gegenfahrbahn. Die entgegenkommende 82-jährige Fahrerin eines Personenkraftwagens der Marke Ford erkannte die Situation, bremste noch ab, konnte aber einen Zusammenstoß mit dem Anhänger nicht mehr verhindern. An ihrem Wagen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 1.500 Euro. Der Anhänger wurde ebenfalls beschädigt, Sachschaden geschätzt 1.000 Euro.

Balingen: Gemeldeter Flächenbrand in der Talstraße entpuppt sich als begrenztes Feuer auf Gartengrundstück

Am Mittwoch, kurz nach 15:00 Uhr, meldete ein Passant wegen der auffälligen Rauchentwicklung einen möglichen Flächenbrand in der Talstraße. Vor Ort stellten Feuerwehrleute und Ordnungshüter fest, dass ein Gartenbesitzer auf seinem Grundstück lediglich den Heckenschnitt verbrannte. Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei hatte er den kontrollierten Abbrand nicht bei der Stadt Balingen angemeldet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es bei Einhaltung bestimmter Regeln grundsätzlich erlaubt ist, pflanzliche Abfälle auf Grundstücken im Außenbereich „kontrolliert“ zu verbrennen. Dabei sind Mindestabstände zu Autobahnen und anderen Straßen, zu Gebäuden und Baumbeständen zu beachten. Der Mindestabstand zu Bundes-, Landes- und Kreisstraßen muss beispielsweise 100 m betragen. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie möglichst wenig Rauch entwickeln. Bei starkem Wind ist der Abbrand verboten. Außerdem müssen das Feuer und die Glut beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Zu beachten ist auch, dass das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle bei der Ortspolizeibehörde rechtzeitig anzuzeigen ist.

Haigerloch: Vollsperrung der B 463 nach Verkehrsunfall an Kontrollstelle der Polizei

Schwer verletzt wurde der 31-jährige Fahrer eines Renault Megane am Mittwoch, um 19:00 Uhr, als er auf der B 463 eine Kontrollstelle der Polizei zu spät sah und verunfallte. Der Renault-Fahrer fuhr von Haigerloch kommend hinter einem VW Transporter her, der ca. 1 km vor der Autobahnanschlussstelle Empfingen wegen der Kontrollstelle seine Geschwindigkeit reduzierte. Der Unfallverursacher erkannte die Kontrollstelle nicht, missachtete sowohl den eingerichteten Geschwindigkeitstrichter als auch das Überholverbot und fuhr an dem Transporter vorbei. Noch während er überholte, erkannte der 31-jährige die Kontrollstelle, scherte abrupt nach rechts ein und bremste gleichzeitig stark ab. Dieses Verhalten führte zu einer Notbremsung des überholten VW-Fahrers. Trotz Abbremsen und Ausweichen nach links konnte der Fahrer des VW-Transporters einen Zusammenprall nicht mehr verhindern. Es kam zu einem heftigen Zusammenstoß. Durch den Verkehrsunfall wurde der Fahrer des Renault Megane so stark verletzt, dass er im Krankenhaus Balingen stationär aufgenommen werden musste. Die beiden Insassen des Transportfahrzeugs wurden nur leicht verletzt und konnten nach ambulanter Behandlung wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden in Höhe von jeweils 15.000 Euro. Die B 463 musste zeitweise voll gesperrt werden. Rangendingen: Drei Leichtverletzte und 65.000 Euro Schaden nach Verkehrsunfall in der Rudolf-Diesel-Straße Durch einen Fehler beim Abbiegen verursachte am Mittwoch, um 10:50 Uhr, ein 85-jähriger Autofahrer einen schadensträchtigen Verkehrsunfall. Auf der Rudolf-Diesel-Straße fahrend wollte der das Auto fahrende Senior nach links auf die Landesstraße 410 in Richtung Hechingen abbiegen. Hierbei übersah er den von links kommenden, vorfahrtsberechtigten Ford Fiesta. Im Einbiegungsbereich kam es deshalb zu einem heftigen Zusammenstoß. Der BMW X5 des Unfallverursachers kippte durch die Wucht des Aufpralls auf die Seite und blieb auf der Beifahrerseite am Straßenrand liegen. Die beiden Insassen des BMW mussten von den verständigten Feuerwehren aus Rangendingen und Hechingen aus dem Fahrzeug geborgen werden. Trotz der Wucht des Zusammenstoßes wurden alle Unfallbeteiligten glücklicherweise nur leicht verletzt. Der Sachschaden ist mit 65.000 Euro allerdings erheblich.

Hechingen: Auffahrunfall auf der Bundesstraße 32 verursacht 7.000 Euro Sachschaden

Am Mittwoch, um 17:15 Uhr, fuhr auf der Bundesstraße 32, in Höhe der Beurener Straße, ein Lastwagenfahrer wegen Unachtsamkeit auf das vor ihm fahrende Gespann, bestehend aus einem VW Tiguan und einem Anhänger, auf. Durch den Aufprall wurde der VW Tiguan so stark beschädigt, dass er abgeschleppt werden musste. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von 7.000 Euro.

Bisingen: Aufgestellte Holzschraube unter Vorderrad ist kein Kinderstreich

Bereits am Dienstag, zwischen 15:00 – 19:30 Uhr, stellte ein unbekannter Bösewicht in der Mörikestraße eine 8 cm lange Holzschraube derart unter den vorderen linken Reifen eines Ford Focus, dass sich die Schraube beim Rückwärtsfahren unweigerlich in den Reifen hineingebohrt hätte. Glücklicherweise erkannte ein Passant die Situation und verständigte die Autobesitzer. Die Motivation für diese Untat ist nicht bekannt. Sollte jemand den Vorgang beobachtet haben, wird dringend darum gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen (Tel. 07476/943315).

Rückfragen bitte an:

Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-113
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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Quelle: news aktuell / dpa