16.07.2015 – 09:36
Offenburg (ots) – Rastatt/Niederbühl – Rollerfahrer leicht verletzt
Ein Pkw-Fahrer fuhr am Mittwoch gegen 12.50 Uhr vom Areal eines Anwesens auf die Straße „Am Krebsbach“ ein und übersah dabei einen dort stadtauswärts fahrenden Rollerfahrer. Bei der Kollision wurde dieser leicht verletzt und vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht. Beim Unfall entstand Sachschaden von zirka 2.000 Euro.
Bietigheim – BMW in der Rheinstraße angefahren
Im Laufe des Mittwoch, zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr, wurde in der Rheinstraße in Höhe Anwesen 16 ein dort abgestellter Pkw BMW angefahren, wobei ein Schaden von rund 1.000 Euro entstand. Der unbekannte Verursacher entfernte sich unerlaubt von der Unfallstelle.
Bietigheim – Abstand zu gering
Eine 55-jährige Fahrerin eines VW-Golf musste am Mittwoch gegen 18.15 Uhr auf der Fahrt auf der B 36 in Richtung Rastatt kurz vor dem Abzweig zur K 3737 verkehrsbedingt abbremsen. Ein nachfolgender 23 Jahre alter Lupo-Lenker war vermutlich unachtsam und fuhr infolge des zu geringen Abstandes auf. Dabei entstand an den Fahrzeugen Sachschaden von zirka 7.000 Euro.
Rastatt – Trunkenheit im Verkehr
Unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand ein 22-jähriger Ford-Fahrer, der am Mittwochabend gegen 21.10 Uhr in der Plittersdorfer Straße von einer Polizeistreife kontrolliert worden war. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Es wurden die notwendigen Maßnahmen veranlasst und Strafanzeige erstattet.
Durmersheim – Fahrerin betrunken
Nach Zeugenaussagen war am Mittwochabend gegen 22.00 Uhr eine 28-jährige Renault-Fahrerin ohne Licht und in Schlangenlinien auf der Bickesheimer Straße in Richtung Durmersheim unterwegs. Vermutlich infolge einer alkoholischen Beeinflussung kam die Frau mit dem Twingo nach rechts von der Straße ab und fuhr eine Böschung hinunter. Dabei wurde die Fahrerin leicht verletzt und vor Ort vom DRK medizinisch versorgt. Von der Feuerwehr wurde der Pkw geborgen. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von rund zwei Promille, weshalb die Entnahme einer Blutprobe angeordnet, der Führerschein einbehalten und Anzeige erstattet wurde.
/ke
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