POL-MFR: (1353) Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ansbach vom 13.07.2015

13.07.2015 – 17:00

Ansbach (ots) – Die vorliegende Pressemitteilung spiegelt den aktuellen Ermittlungsstand am 13.07.2015 wider. Die Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft werden fortgeführt, so dass sich im Laufe der weiteren Ermittlungen weitere, unter Umständen in Einzelpunkten sogar gegenläufige Erkenntnisse ergeben könnten. Wegen des im vorliegenden Fall verständlicherweise außerordentlich großen Interesses der Öffentlichkeit ist jedoch eine zeitnahe und möglichst umfassende Information der Medienvertreter unerlässlich.

Es wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass für den Beschuldigten Bernd G. die grundgesetzlich garantierte Unschuldsvermutung gilt. Wie das Amtsgericht in seinem Unterbringungsbefehl vom 11.07.2015 festgestellt hat, ist derzeit davon auszugehen, dass Bernd G. der unten geschilderten Taten dringend verdächtig ist. Soweit unter 2. der bislang bekannte Ablauf der Taten geschildert ist, wird – im Hinblick auf die Unschuldsvermutung – von „dem Täter“ und nicht vom „Beschuldigten Bernd G.“ gesprochen.

1. Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Bernd G.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ist der 47-jährige Beschuldigte gelernter Krankenpfleger. Es kann bestätigt werden, dass er bis Februar 2015 in der Kiliani-Klinik in Bad Windsheim beschäftigt war. Weiter kann bestätigt werden, dass es dort am 02.02.2015 zu einem Vorfall gekommen sein soll, bei dem der Beschuldigte einem Patienten die Hand verdreht haben soll. Dies führte zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anschließend war der Beschuldigte über das Pflegewerk Ansbach im Haus Vitalis in Ansbach beschäftigt. Dieses Arbeitsverhältnis endete im Juni 2015 aus bislang nicht bekannten Gründen. Seitdem ist der Beschuldigte arbeitslos. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurden Unterlagen aufgefunden, aus denen der Schluss gezogen werden kann, dass der Beschuldigte bereits seit über 10 Jahren psychische Probleme gehabt haben dürfte. Die Staatsanwaltschaft kann hierzu jedoch keine weitergehenden Angaben machen. Der Beschuldigte hat die ihn behandelnden Ärzte bislang nicht von der Schweigepflicht entbunden, so dass im Hinblick auf das bestehende Zeugnisverweigerungsrecht eine Befragung behandelnder Ärzte vorläufig nicht zulässig ist.

Der Beschuldigte lebte allein in einer Eigentumswohnung, die im Eigentum seiner Eltern steht. Bei der Durchsuchung der Wohnung wurden 18 Cannabispflanzen in verschiedenen Wachstumsstadien vorgefunden. Hinweise auf andere Betäubungsmittel haben sich nicht ergeben. Ob der Beschuldigte zur Tatzeit unter dem Einfluss von Drogen stand, steht noch nicht fest. Dem Beschuldigten wurde nach der Tat eine Blutprobe entnommen, die derzeit ausgewertet wird. Mit dem Eingang des Ergebnisses ist nicht vor Montag, 20.07.2015 zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft wird das Ergebnis in einer Pressemitteilung bekannt geben.

Desweiteren konnte der Laptop des Beschuldigten sichergestellt werden. Nach einer vorläufigen Auswertung gibt es bislang keine Hinweise darauf, dass der Beschuldigte einen Amoklauf oder vergleichbare Gewalttaten angekündigt hätte. Auch die bislang vernommenen Zeugen, die den Beschuldigten kennen, haben diesbezüglich keine Äußerungen des Beschuldigten erwähnt. Es gibt weiterhin keinerlei Erkenntnisse darüber, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten wäre. Der oben genannte Vorfall an seinem Arbeitsplatz wurde offenbar nicht angezeigt.

Das Tatfahrzeug, das auf den Vater zugelassen ist, stand dem Beschuldigten dauerhaft zur Verfügung. Weitere Angaben der Staatsanwaltschaft zu den persönlichen Verhältnissen der Familie des Beschuldigten können nicht gemacht werden. Insoweit überwiegt das Persönlichkeitsrecht der Familienangehörigen des Beschuldigten das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Der Beschuldigte war seit 2008 Mitglied eines Schützenvereins in Heilsbronn. Die hierzu durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass er im ersten Jahr seiner Mitgliedschaft regelmäßig beim Übungsschießen war. Im Jahr 2009 erhielt er dann die bereits angesprochene Waffenbesitzkarte und erwarb eine Pistole, Kaliber .45 Automatik und einen Revolver, Kaliber .357 Magnum. Den durchgeführten Ermittlungen zu Folge nahm die Häufigkeit der Besuche im Schützenverein in der letzten Zeit kontinuierlich ab. Zu anderen Vereinsmitgliedern hatte der Beschuldigte nahezu keinen Kontakt. Die letzte routinemäßige Überprüfung des Beschuldigten als Waffenbesitzer durch die Verwaltungsbehörde fand im Jahr 2013 statt und ergab keine Auffälligkeiten.

Die beiden genannten Waffen wurden am Tattag in Bad Windsheim sichergestellt. Im Fahrzeug befanden sich noch ca. 200 Schuss Munition, je ca. 100 Schuss für den Revolver und für die Pistole.

2. Zum Tatablauf

Zeugen, die den Täter am Tattag vor 10.00 Uhr gesehen haben, sind bislang nicht bekannt geworden. Es kann daher nicht gesagt werden, wann und von welchem Ort aus er am Tattag mit seinem Fahrzeug losgefahren ist bzw. ob er vor dem Vorfall gegen 10.00 Uhr in Tiefenthal bereits mit anderen Menschen gesprochen hat. Es gibt insbesondere keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Täter eines seiner Opfer gekannt hat. Ein Zusammenhang der Taten mit dem gleichzeitig verübten Banküberfall in Wörnitz kann ausgeschlossen werden. Der Tatablauf zwischen 10.00 Uhr und 11.45 Uhr stellt sich derzeit wie folgte dar.

   a) Tiefenthal, ca. 10.00 Uhr 

Die Tat wurde von einer Zeugin beobachtet, die angeben konnte, dass der Täter vor der Abgabe des Schusses kurz mit der 82-jährigen Frau gesprochen hat. Das Opfer verstirbt noch am Tatort.

   b) Rammersdorf, ca. 10.15 Uhr 

Der Täter gibt drei Schüsse auf den 72-jährigen Fahrradfahrer ab, der ebenfalls kurze Zeit später noch am Tatort verstirbt.

   c) Winden, ca. 10.20 Uhr Der Täter schießt aus seinem Fahrzeug auf       eine andere Pkw-Fahrerin. Er verfehlt jedoch das Fahrzeug, so        dass die Pkw-Fahrerin unverletzt bleibt. Die Pkw-Fahrerin        flüchtet daraufhin mit ihrem Fahrzeug. 
   d) Hinterholz, ca. 10.25 Uhr 

Der Täter schießt auf eine Hauswand. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich Menschen in der Schussrichtung befunden haben. Da der Hausbesitzer Hunde hält und der Schuss ca. 30 cm über dem Boden in die Hauswand einschlägt, bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Täter einen Hund treffen wollte.

   e) Binzwangen, ca. 10.30 Uhr 

Der Täter bedroht zwei vor einem Grundstück stehende Personen und fordert sie auf, die Hände hoch zu nehmen. Diese halten das für einen Scherz. Der Täter fährt daraufhin weiter, ohne einen Schuss abzugeben.

   f) Hainklingen, Parkplatz Schmalnbühl ca. 10.45 Uhr 

Der Täter schießt einmal auf einen Traktorfahrer, trifft jedoch lediglich die Frontscheibe des Fahrzeugs. Der Traktorfahrer wird durch umherfliegende Splitter am Arm leicht verletzt. Er wird nach ambulanter Versorgung aus dem Klinikum entlassen.

   g) Rappenau, ca. 11.30 Uhr 

Der Täter bedroht an einer Baustelle einen Bauarbeiter einer Pistole. Der Geschädigte nimmt die Bedrohung jedoch nicht Ernst und hält das Ganze für einen schlechten Scherz. Nach einem kurzen Wortwechsel fährt der Täter weiter, ohne einen Schuss abzugeben.

   h) Esso Tankstelle, Bad Windsheim, ca. 11.45 Uhr 

Der Täter betritt die Tankstelle und bedroht die Anwesenden mit seiner Pistole. Er wird dabei von einer ca. 60 – 70 Jahre alten Kundin angesprochen, die sinngemäß äußert, er solle die Waffe wegtun, mit so etwas laufe man nicht herum. Darauf soll der Täter geäußert haben, sie solle doch rausgehen, sie könne ja die Polizei anrufen. Nachdem die Frau weiter auf den Täter eingeredet hat, soll dieser geäußert haben, sie solle jetzt ruhig sein oder er knalle alle ab. Diese Zeugin verlässt daraufhin die Tankstelle. Kurze Zeit später legt der Täter seine Pistole auf den Tresen und greift in seine Hosentasche. Diesen Moment nutzt die Kassiererin, um die Waffe an sich zu bringen und zu fliehen. Der Täter rennt daraufhin zu seinem Auto, in dem sich der Revolver befindet, wird jedoch von zwei Mechanikern überwältigt, bevor er sein Auto erreicht. Anhaltspunkte dafür, dass der Täter in der Tankstelle einen Raub begehen wollte, haben sich nicht ergeben.

Die oben genannte 60 – 70 Jahre alte Kundin konnte bislang noch nicht ermittelt werden. Da ihre Aussage von erheblicher Bedeutung ist, wird sie gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Ansbach in Verbindung zu setzen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen davon auszugehen ist, dass der Täter zwischen 10.00 Uhr und 11.45 Uhr insgesamt mindestens 7 Schüsse abgegeben hat.

3. Obwohl es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, zu kursierenden Spekulationen und Gerüchten Stellung zu nehmen, wird hier – im Hinblick auf die zahlreichen Anfragen zu diesen Themen – ausnahmsweise bereits vorab auf folgende Punkte eingegangen:

Das Gerücht, dass der Beschuldigte die Absicht gehabt hätte, zu einem späteren Zeitpunkt zur Kiliani-Klinik, seinem früheren Arbeitsplatz zu fahren, kann die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen. Hierfür ergeben sich aus den Ermittlungen bislang keinerlei Hinweise.

Gleiches gilt für die geäußerte Vermutung, der Beschuldigte habe aus „Hass auf ältere Menschen“ gehandelt. Auch dies ist bislang durch nichts belegt.

Die Frage, ob sich ein Motiv für die Taten im Laufe der weiteren Ermittlungen feststellen lassen wird, kann daher derzeit nicht beantwortet werden.

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Quelle: news aktuell / dpa