13.07.2015 – 15:13
Kreis Steinburg (ots) – Ein 51 Jahre alter Wilsteraner war unlängst innerhalb von Wilster im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs – auf einem Motorroller, der mit einem nicht mehr gültigen Versicherungskennzeichenschild (blau für 2009) ausgestattet war. Das sah eine Streife der Polizeistation Wilster.
Zu seiner Entschuldigung führte der Fahrer an, er hätte nach einer Reparatur nur eine Testfahrt unternommen – auf einem Privatweg, der nicht öffentlicher Verkehrsraum ist. Doch mit dieser Deutung steht der Mann allein, denn sowohl der Stadtmühlenweg als auch die von ihm benutzten Straßen Rathausstraße und Am Fleth sind öffentlicher Verkehrsraum. Dort war er unterwegs.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG). Bereits an Ort und Stelle hatten ihm die Ordnungshüter die Weiterfahrt untersagt.
Hermann Schwichtenberg
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