11.07.2015 – 13:41
Ansbach (ots) – In Sachen des Amoklaufs im Landkreis Ansbach vom 10.07.2015 wird Folgendes mitgeteilt:
Der Beschuldigte wurde noch am 10.7.2015 von einem psychiatrischen Sachverständigen untersucht. Dieser geht nach vorläufiger Beurteilung davon aus, dass beim Beschuldigten der Verdacht des Vorliegens einer akuten Psychose mit einem bizarren Wahnsystem gegeben ist. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Schuldfähigkeit des Beschuldigten zur Tatzeit zumindest erheblich vermindert war (§ 21 StGB). Vor einer abschließenden Diagnose sind jedoch weitere Untersuchungen durchzuführen. Mit dem Vorliegen des Sachverständigengutachtens ist daher nicht vor Ablauf von zwei bis drei Monaten zu rechnen.
Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter beim AG Ansbach vorgeführt. Er wird von Rechtsanwalt Benjamin Schmidt, Leipziger Platz 21 in Nürnberg, verteidigt. Zu seinen persönlichen Verhältnissen gab der Beschuldigte an, Gesundheits- und Krankenpfleger zu sein. Seinen Angaben zu Folge sei er jedoch seit ein bis zwei Monaten arbeitslos. Zur Sache selbst, insbesondere zu einem Tatmotiv, äußerte sich der Beschuldigte nicht. Der Ermittlungsrichter erließ einen Unterbringungsbefehl gemäß § 126 a StPO wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes in zwei Fällen, des versuchten Mordes in zwei Fällen sowie der Bedrohung und der Nötigung. Der Beschuldigte wurde anschließend in das Bezirkskrankenhaus Ansbach verbracht.
Für telefonische Rückfragen steht Oberstaatsanwalt Huber heute bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0981/58 260 zur Verfügung.
Die 25-köpfige Ermittlungsgruppe setzte heute die begonnenen Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat fort. Die Staatsanwaltschaft Ansbach beabsichtigt, am Montag im Laufe des frühen Nachmittags die Medien über den aktuellen Ermittlungsstand durch eine Pressemitteilung in Kenntnis zu setzen. Medienvertreter, die diese Mitteilung erhalten möchten, werden gebeten, dies durch eine kurze Nachricht an die Mailadresse: Pressestelle@sta-an.bayern.de mitzuteilen. Zur Vermeidung von Rückfragen können Fragestellungen, die für die Medienvertreter von besonderer Relevanz sind, gerne vorab mitgeteilt werden. Fragen, die bis Montag, 10.00 Uhr, an die o.a. Adresse übermittelt werden, werden – im Rahmen des Möglichen – bereits in der Pressemitteilung aufgegriffen. Telefonische Rückfragen nach Herausgabe der Mitteilung sind selbstverständlich möglich.
Ansbach, 11.07.2015
Huber Oberstaatsanwalt
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