POL-IZ: 150708.5-Kreis Dithmarschen: Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug – Mitarbeiterin einer Postfiliale in Marne verhinderte hohen Schaden für Rentnerin

08.07.2015 – 16:13

Kreis Dithmarschen (ots) – „Gut, dass andere mir helfen und auf mich aufgepasst haben“ – das wird sich jetzt auch eine Rentnerin (76) aus dem Bereich des Amtes Burg-Sankt Michaelisdonn sagen können, die ein Unbekannter um einen Betrag in mittlerer fünfstelliger Euro-Höhe bringen wollte. Und fast hätte er mit seiner Masche auch Erfolg gehabt, wäre da nicht die Mitarbeiterin einer Postfiliale in Marne gewesen, die dem Betrüger durch umsichtiges Handeln einen Strich durch die Rechnung machte.

Ihr fiel heute Morgen auf, dass die 76-Jährige den hohen Geldbetrag nach Thailand überwiesen wollte – mittels der Möglichkeiten eines US-amerikanischen Anbieters, der weltweit Bargeld transferiert. Zu Recht vermutete sie, dass die Rentnerin von einem Ganoven über den Tisch gezogen werden sollte.

Und das wäre der Fall gewesen, wenn die Rentnerin die Summe, die ihr ein angeblicher Mitarbeiter der „Rentenkasse“ aus Berlin nannte, tatsächlich nach Südostasien überwiesen hätte. Der Anrufer hatte ihr per Telefon – angeblich aus dem Ortsnetz Berlin heraus – eine gute Stunde lang vorgeschwätzt, mit ihrer Rentenzahlung sei etwas schief gelaufen, und die Summe, die sie angeblich zu viel erhalten hätte, müsse sie mit Aufschlag zurückzahlen. Das glaubte die Rentnerin zunächst auch, bis ihr die Postangestellte die Augen öffnete und die Polizei verständigte.

Die Pressestelle der Polizeidirektion Itzehoe hat in der Vergangenheit mehrmals auf die Praktiken von Straftätern hingewiesen, die sich als Träger von gesetzlichen Rentenversicherungen und anderer Behörden und Dienststellen ausgeben und im Zuge der Unterredung Menschen veranlassen wollen, hohe Summen auf dubiose Konten im Ausland zu überweisen. Es kann an dieser Stelle nur nochmals darauf aufmerksam gemacht werden, dass offizielle Stellen Geldforderungen nicht am Telefon thematisieren oder womöglich noch in die Wohnung des Angesprochenen kommen. Seriöse Stellen versenden Schreiben – gegebenenfalls mit Rechtsmittelbelehrung.

Hermann Schwichtenberg

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Quelle: news aktuell / dpa