08.07.2015 – 13:48
Landkreis Verden (ots) –
65-Jähriger bei Unfall schwer verletzt Verden/Borstel. Ein 65-jähriger Fahrer eines Skoda verletzte sich am Dienstag, kurz nach 11 Uhr, bei einem Unfall auf der Max-Planck-Straße schwer. Der Mann war in Richtung Berliner Ring unterwegs, als er in einer leichten Rechtskurve von der Fahrbahn abkam und gegen einen Straßenbaum prallte. Der Mann musste in eine Klinik eingeliefert werden. Am Auto entstand ein Totalschaden in Höhe von rund 10.000 Euro. Da der Verdacht besteht, dass der Unfall die Folge eines sogenannten Sekundenschlafs war, leitete die Polizei gegen den 65-Jährigen ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Mofa-Fahrer stürzt Langwedel. Leichte Verletzungen erlitt am Dienstag, gegen 14:30 Uhr, ein Mofa-Fahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw auf dem Herrenkamp. Der 77-jährige Zweiradfahrer wollte vom Herrenkamp nach links in die Gorch-Fock-Straße einbiegen. Dabei übersah er einen entgegenkommenden Opel, in dem eine 24-Jährige am Steuer saß. Im Einmündungsbereich kam es zum Zusammenprall und zum Sturz des 77-Jährigen. Er wurde mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht. Der Schaden an den Fahrzeugen wird auf rund 2500 Euro geschätzt. Dacia beschädigt Achim. Am Dienstag, zwischen 14:45 Uhr und 15:15 Uhr, wurde ein Dacia, der auf einem Parkplatz an der Bremer Straße geparkt war, von einem anderen Fahrzeugführer beschädigt. Der Verursacher flüchtete trotz eines angerichteten Schadens von über 1000 Euro. Die Polizei Achim ermittelt wegen Unfallflucht. Radfahrerin angefahren - Polizei bittet um korrektes Verhalten aller Verkehrsteilnehmer an Zebrastreifen Achim. Leichte Verletzungen zog sich am Dienstag, gegen 17:30 Uhr, eine 13-jährige Radfahrerin zu, die auf der Obernstraße von einem Autofahrer erfasst wurde. Das Mädchen befuhr die Obernstraße in Richtung Uesen. In Höhe des Uesener Mühlenweges wollte es den "Zebrastreifen" fahrend überqueren. Ein Autofahrer versuchte vergebens, einen Zusammenstoß mit der Radfahrerin durch eine Vollbremsung zu verhindern. Die 13-Jährige wurde mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht. Der Autofahrer wird sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten müssen. Diesen Unfall möchte die Polizeiinspektion Verden/Osterholz zum Anlass nehmen, darauf hinzuweisen, dass nur Fußgänger an Fußgängerüberwegen bevorrechtigt sind. Radfahrer dürfen einen Fußgängerüberweg zwar durchaus befahren. Einen Vorrang wie Fußgänger haben sie jedoch nur dann, wenn sie absteigen. Nicht nur Autofahrer müssen also vorsichtig an den Zebrastreifen heranfahren - auch Radfahrer dürfen ihn keinesfalls blindlings überqueren. Gerade Kindern ist dieser Unterschied meist nicht klar. Eltern sollten ihre Kinder daher auf diese Verkehrsregel hinweisen.
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