06.07.2015 – 15:28
Bad Segeberg: (ots) – Durch intensive Ermittlungen des Polizeireviers Bad Segeberg sind insgesamt 150 Farbschmierereien aufgeklärt worden und damit ein Großteil aller zwischen Mai 2014 und Mai 2015 angezeigten unpolitischen Sachbeschädigungen durch Graffiti in Bad Segeberg überhaupt, sowie einige Taten in Wahlstedt, Bornhöved und Geschendorf. Der Sachschaden, den die ermittelten neun Jugendlichen, bzw. Heranwachsenden im Alter von 15 und 18 Jahren verursacht haben, dürfte bei über 50.000 Euro liegen. Die acht Jungen und ein Mädchen kommen aus Bad Segeberg, Wahlstedt und den Umlandgemeinden. Sie sind voll geständig und haben das Angebot der Staatsanwaltschaft Kiel, im Rahmen der Diversion gemeinnützige Arbeitsstunden abzuleisten, angenommen.
Seit Mai 2014 stieg die Anzahl von Sachbeschädigungen durch Graffiti in Bad Segeberg und Wahlstedt sprunghaft an. Insbesondere Anfang 2015 wurden in der Innenstadt von Bad Segeberg zahlreiche Fassaden von Geschäften in der Fußgängerzone mit sogenannten Tags besprüht oder mit wasserfesten Markern beschmiert. Auch bunt verzierte Stromkästen (eine Aktion der Segeberger Gymnasien) wurden überschmiert.
Im Februar 2015 konnte die Polizei zwei mutmaßliche Täter ermitteln, die Toiletten im Berufsbildungszentrum mit Graffitis beschmiert hatten. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen konnten Erkenntnisse zu sechs weiteren männlichen und einer weiblichen Tatverdächtigen gewonnen werden. Bei einigen von ihnen, in Wahlstedt, Klein Rönnau und Bad Segeberg durchsuchte die Polizei mit Beschluss des Amtsgerichtes Kiel und konnte aufschlussreiches Beweismaterial sicherstellen.
Für die Neun, die nicht geschlossen, sondern zumeist in Kleingruppen „nach dem Feiern“ zu zweit oder zu dritt in der Nacht „loszogen“ und – wie sich ebenfalls aus ihren Vernehmungen ergab – nicht selten unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis oder Amphetaminen, heißt es nun: Bis spätestens bis zum Ende der Sommerferien gemeinnützige Arbeitsstunden (zumeist sind es 50 Stunden , u.a. beim Bauhof der Stadt Segeberg) ableisten, den Schadensausgleich mit den Geschädigten ihrer Taten anstreben und sich dort persönlich entschuldigen. Wer dies erledigt, kann mit einer Einstellung seines Verfahrens nach dem Jugendgerichtsgesetz rechnen.
Für die Geschädigten der zur Anzeige gebrachten Taten bedeutet dies: Sie bekommen, wenn nicht sogar schon geschehen, in nächster Zeit persönliche Besuche von den Jugendlichen und Heranwachsenden. Der Schadensausgleich ist dann Sache zwischen den Geschädigten und den Tätern.
Einer der Täter hat die Diversionsmaßnahme abgebrochen und sich nicht weiter bei den Geschädigten gemeldet. Dieser Jugendliche wird nun einer Anklage beim Amtsgericht entgegen sehen müssen.
Die Polizei hofft, dieser „Warnschuss“ der Justiz fruchtet auch langfristig. Klar ist: Im Wiederholungsfalle muss der erneut strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche / Heranwachsende mit einer Anklage vor dem Amtsgericht Bad Segeberg und einem Jugendarrest oder sogar einer Bewährungsstrafe rechnen.
Hier noch ein Hinweis der Polizei an die Geschädigten von Farbschmierereien. Nur wer eine Anzeige erstattet hatte, kann auf einen Schadensausgleich hoffen. Grundsätzlich sollte jede Tat zeitnah angezeigt werden. Mit diesem Aufklärungserfolg konnten sogar nachträglich Taten aufgeklärt werden, die vor fast einem Jahr angezeigt worden waren. Es ist also falsch zu glauben, eine Anzeige bringe nichts. Zu bislang nicht angezeigten Altfällen gestaltet sich ein nachträgliches Bearbeiten jedoch schwierig.
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