06.07.2015 – 08:29
Freiburg (ots) – Die Verkehrspolizei Freiburg kontrollierte am Freitagmorgen im Rahmen der Streife einen 64-jährigen Polen, der mit einem polnisch zugelassenen Lkw mit Anhänger Möbel aus Polen nach Südbaden lieferte.
Den Beamten fielen zunächst gebrochene Bremsscheiben sowie ausgebeulte und abgeknickte Bremsschläuche am Lkw-Zug auf.
Der Lkw-Zug sollte sodann einem Prüfingenieur vorgestellt werden. Allerdings verweigerte der erfahrene Fernfahrer – das drohende Unheil erwartend – zunächst die Abfahrt. Erst durch große Überredungskünste seitens der Beamten konnte der Lkw-Zug zur Prüfhalle begleitet werden. Der Prüfingenieur zeigte sich sodann sehr beeindruckt. Die Lenkung des Lkw war vollständig ausgeschlagen, ebenso die Feder- wie Stabilisatorlagerungen. Die Lkw-Bremsanlage funktionierte in Ansätzen allerdings ungleichmäßig. Die Bremsen vom Anhänger waren gänzlich ohne Funktion und vollständig verschlissen. Zwei der vier Reifen des Anhängers waren derart beschädigt, dass ein Platzen derer unmittelbar bevorstand. Auch die Luftfederung des Anhängers war ohne Funktion. Sowohl Lkw wie auch Anhänger wurden mit dem Urteil verkehrsunsicher begutachtet.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Fahrzeugkombination außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums in einer Fachwerkstatt abgestellt. Die Kennzeichen wurden vor Ort demontiert.
Der 64-jährige Fahrer zeigte sich darüber derart erbost, dass er seine Papiere in der Werkstatt wahllos umherschmiss und herumschrie. Daraufhin sprach die Werkstatt ein Hausverbot aus, sodass sich der Fahrer ein Hotel für die nächsten Nächte suchen musste. Den Beamten war es möglich einen deutsch sprechenden Verantwortlichen der polnischen Spedition telefonisch zu erreichen. Dieser nahm den Sachverhalt ohne jede Regung zur Kenntnis und versprach das weitere Vorgehen mit der Unternehmensleitung zu besprechen und sich sodann wieder zu melden. Da die Instandsetzungskosten allerdings den Zeitwert von Lkw und Anhänger deutlich übersteigen, erfolgte bis zum Abend keine Rückmeldung. Es liegt nahe, dass der Lkw-Zug aufgegeben wird.
Da der Fahrer auch noch gegen die Bestimmungen von Lenk- und Ruhezeiten verstieß, hat dieser insgesamt eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro zu hinterlegen. Hinzu kamen Prüfgebühr (200 Euro) und polizeiliche Begleitgebühr (120 Euro).
dh, nm, lr
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