POL-MA: Heidelberg/Mannheim/Rhein-Neckar-Kreis: Fahrbahnschaden auf A 5; Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h festgelegt

03.07.2015 – 15:46

Heidelberg/Mannheim/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Aufgrund der großen Hitze kam es zu Schäden an der Fahrbahndecke der A 5, kurz nach der Anschlussstelle Schwetzingen in Fahrtrichtung Karlsruhe. Der Schaden ist mittlerweile behoben.

Da es nicht ausgeschlossen werden kann, dass es in den nächsten Tagen zu weiteren Fahrbahnschäden auf Autobahnen in der Region kommen kann, hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die zulässige Höchstgeschwindigkeit an folgenden Teilstücken der A 5 und A 6 auf 80 km/h beschränkt:

A 5: Zwischen dem Autobahnkreuz Heidelberg und der Anschlussstelle Bruchsal in beide Richtungen.

A 6: Zwischen dem Autobahnkreuz Mannheim und dem Autobahnkreuz Walldorf, ebenfalls in beide Richtungen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis auf weiteres.

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Quelle: news aktuell / dpa