Aufgefundene Schädelknochen können zugeordnet werden – äußere Gewalteinwirkung liegt nicht vor
TEUBLITZ. Wie bereits mehrfach berichtet, fand ein Spaziergänger in den Nachmittagsstunden des 20.06.2015, neben einem Forstweg ca. 300 Meter neben der Kreisstraße SAD 1, menschliche Schädelknochen.
Von Anfang an bestand die Vermutung, dass es sich dabei um sterbliche Überreste des seit September letzten Jahres vermissten Johann Bollwein handelt. Mittlerweile liegt das Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung der knöchernen Strukturen des Schädels vor. Es konnten keine Zeichen äußerer Gewalteinwirkung festgestellt werden.
Zudem bestätigte ein DNA-Abgleich, dass es sich definitiv um den Vermissten handelt.
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Veröffentlicht: 03.07.2015, 15:45 Uhr