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BAB 72 / Vogtland Nord : Resümeé: 44. Fernfahrerstammtisch: Zusatzleuchten am Lkw – Was ist erlaubt?
Verantwortlich: Anett Münster
Stand: 03.07.2015, 14:00 Uhr
BAB 72 – Autobahnpolizeirevier
44. Fernfahrerstammtisch: Zusatzleuchten am Lkw – Was ist erlaubt?
BAB 72 / Vogtland Nord – (am) Am Mittwochabend fand in der Tank- und Rastanlage Vogtland Nord der 44. Fernfahrerstammtisch statt.
Diplom-Ingenieur Raimund Groß von der DEKRA Automobil GmbH informierte über die umfassenden Regelungen aus der StVZO und den einschlägigen EU-Vorschriften. 14 aufmerksame Zuhörer lauschten dem Referenten zum Thema: „Zusatzleuchten am Lkw – Was ist erlaubt?“.
Herr Groß erläuterte u. a., dass serienmäßig ausgelieferte Fahrzeuge vor Marktzulassung einer Typengenehmigung bedürfen. Im Serienzustand werden demnach alle Vorschriften berücksichtigt. Aufgrund nachträglicher Änderungen sind Verstöße gegen die Beleuchtungsvorschriften aber gerade im Lkw-Bereich weit verbreitet. Das gemeinsame Ziel von Prüforganisationen und Kontrollbehörden ist es, einerseits auf gute Erkennbarkeit der Fahrzeuge zu achten, aber andererseits sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Gegenverkehr, nicht geblendet oder in anderer Weise negativ beeinträchtigt werden.
Der nächste Stammtisch findet am 2. September 2015 statt. Das geplante Thema lautet: „Typische Mängel an Nutzfahrzeugen“.
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Quelle: Polizei Sachsen