POL-OLD: +++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg kontrolliert den gewerblichen Güter- und Personenverkehr +++ Beanstandungsquote von 57 % +++

02.07.2015 – 16:45

  • POL-OLD: +++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg kontrolliert den gewerblichen Güter- und Personenverkehr  +++  Beanstandungsquote von 57 % +++
    Insgesamt kontrollierten die Beamten 142 Fahrzeuge, von denen 82 Fahrzeuge zu beanstanden waren.

  • POL-OLD: +++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg kontrolliert den gewerblichen Güter- und Personenverkehr  +++  Beanstandungsquote von 57 % +++
    Bei einem spanischen Sattelzug stellten die Beamten fest, dass die Bremsscheiben an der Vorderachsen gebrochen waren.

Medium 0 von 2 (2 Bilder)
  • POL-OLD: +++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg kontrolliert den gewerblichen Güter- und Personenverkehr  +++  Beanstandungsquote von 57 % +++
  • POL-OLD: +++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg kontrolliert den gewerblichen Güter- und Personenverkehr  +++  Beanstandungsquote von 57 % +++

Oldenburg (ots)

 Am gestrigen Mittwoch, dem 01.07.2015 kontrollierten 62 speziell  ausgebildete Polizeibeamte der Regionalen Kontrollgruppe der  Polizeidirektion Oldenburg den gewerblichen Güter- und  Personenverkehr. An der Kontrolle nahmen weiterhin Beamte der Polizei Bremen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zolls, des  Bundesamtes für Güterverkehr und des Gewerbeaufsichtsamtes teil.  Insgesamt kontrollierten die Beamten 142 Fahrzeuge, von denen 82  Fahrzeuge zu beanstanden waren. Dies entspricht einer  Beanstandungsquote von 57 Prozent. 36 Fahrern wurde vor Ort die  Weiterfahrt untersagt.  Überladung, mangelnde Ladungssicherung und technische Mängel waren  die häufigsten Mängel. Ebenfalls stellten die Beamten Verstöße gegen  das Fahrpersonalrecht fest.    Besonderheiten:   Bei einem Sattelzug aus Portugal, der mit 18 Tonnen Wein beladen auf  dem Weg nach Hamburg war, stellten die Kontrolleure drei gebrochene  Bremsscheiben am Auflieger, einen beschädigten Reifen und ein  defektes Druckluftventil für die Liftachse fest. Der 44-jährige Fahrzeugführer musste seine Fahrt bis zur Beseitigung  der Mängel vorerst unterbrechen. Die Beamten leiteten ein  Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erhoben eine  Sicherheitsleistung.  Für einen 44-jährigen polnischen Fahrer eines Sattelzuges endete die  Weiterfahrt ebenfalls vorerst am Kontrollort, da er ungesichertes  Gefahr-gut transportierte. Die Beamten leiteten auch hier ein  Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erhoben eine  Sicherheitsleistung.  Bei der Kontrolle eines Autotransporters aus Nordrhein-Westfalen  stellten die Beamten eine Überladung fest. Der 58-jährige  Fahrzeugführer musste ein Fahrzeug abladen. Weiterhin wird ein  Vermögensabschöpfungsverfahren gegen das Unternehmen geprüft.  Weiterhin überprüften die Beamten einen polnischen Sattelzug, der mit 11 Tonnen beladen und auf dem Weg nach Schweden war. Die Kontrolle  ergab Mängel am Vorderreifen der Zugmaschine und mangelnde  Ladungssicherung. Nach dem Reifenwechsel und Leistung einer  Sicherheitsleistung konnte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen.  Ein spanischer Sattelzug war mit Doppelbesetzung auf dem Weg von  Spanien nach Hamburg. Die Kontrolle ergab, dass sich die Zugmaschine  in einem schlechten technischen Zustand befand. Beide Bremsscheiben  an der Vorderachse waren gebrochen und es drohte ein Totalausfall der Bremsanlage an der Vorderachse. Ein amtlich anerkannter  Sachverständiger stellte daraufhin die Verkehrsunsicherheit des  Fahrzeugs fest. Erst nach dem Austausch der Bremsscheiben durfte das  Fahrzeug die Fahrt fortsetzen. Die Beamten ordneten eine  Sicherheitsleistung in Höhe von 680 Euro an.  Die Beamten kontrollierten einen deutschen Sattelzug mit einem  Fahrgeschäft auf dem Rückweg vom Jahrmarkt zum Firmensitz. Die  transportierte Geisterbahn musste aufgrund von Auflagen in der  jüngeren Vergangenheit durch Metallverstrebungen verstärkt werden.  Dabei wurde versäumt, dass sich das Gewicht des Fahrgeschäfts  erheblich erhöht hat. Statt der genehmigten etwa 42 Tonnen wog das  Fahrzeug jedoch 46 Tonnen. Vor der Weiterfahrt musste der Unternehmer eine neue Genehmigung beantragen. Außerdem erwartet den Unternehmer  ein Bußgeldverfahren.  Der 57-jährige Fahrer eines LKW musste seine Fahrt an Ort und Stelle  untersagt werden. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass dieser für Deutschland keine gültige Fahrerlaubnis besaß. In der  Vergangenheit wurde ihm in Deutschland das Recht aberkannt von einer  ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Es musste ein anderer Fahrer erscheinen, um das Fahrzeug weiter zu fahren.      

Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1042/-1045
E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de

Quelle: news aktuell / dpa