02.07.2015 – 16:45
Oldenburg (ots) –
Am gestrigen Mittwoch, dem 01.07.2015 kontrollierten 62 speziell ausgebildete Polizeibeamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg den gewerblichen Güter- und Personenverkehr. An der Kontrolle nahmen weiterhin Beamte der Polizei Bremen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zolls, des Bundesamtes für Güterverkehr und des Gewerbeaufsichtsamtes teil. Insgesamt kontrollierten die Beamten 142 Fahrzeuge, von denen 82 Fahrzeuge zu beanstanden waren. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 57 Prozent. 36 Fahrern wurde vor Ort die Weiterfahrt untersagt. Überladung, mangelnde Ladungssicherung und technische Mängel waren die häufigsten Mängel. Ebenfalls stellten die Beamten Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht fest. Besonderheiten: Bei einem Sattelzug aus Portugal, der mit 18 Tonnen Wein beladen auf dem Weg nach Hamburg war, stellten die Kontrolleure drei gebrochene Bremsscheiben am Auflieger, einen beschädigten Reifen und ein defektes Druckluftventil für die Liftachse fest. Der 44-jährige Fahrzeugführer musste seine Fahrt bis zur Beseitigung der Mängel vorerst unterbrechen. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erhoben eine Sicherheitsleistung. Für einen 44-jährigen polnischen Fahrer eines Sattelzuges endete die Weiterfahrt ebenfalls vorerst am Kontrollort, da er ungesichertes Gefahr-gut transportierte. Die Beamten leiteten auch hier ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erhoben eine Sicherheitsleistung. Bei der Kontrolle eines Autotransporters aus Nordrhein-Westfalen stellten die Beamten eine Überladung fest. Der 58-jährige Fahrzeugführer musste ein Fahrzeug abladen. Weiterhin wird ein Vermögensabschöpfungsverfahren gegen das Unternehmen geprüft. Weiterhin überprüften die Beamten einen polnischen Sattelzug, der mit 11 Tonnen beladen und auf dem Weg nach Schweden war. Die Kontrolle ergab Mängel am Vorderreifen der Zugmaschine und mangelnde Ladungssicherung. Nach dem Reifenwechsel und Leistung einer Sicherheitsleistung konnte der Fahrer seine Fahrt fortsetzen. Ein spanischer Sattelzug war mit Doppelbesetzung auf dem Weg von Spanien nach Hamburg. Die Kontrolle ergab, dass sich die Zugmaschine in einem schlechten technischen Zustand befand. Beide Bremsscheiben an der Vorderachse waren gebrochen und es drohte ein Totalausfall der Bremsanlage an der Vorderachse. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger stellte daraufhin die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeugs fest. Erst nach dem Austausch der Bremsscheiben durfte das Fahrzeug die Fahrt fortsetzen. Die Beamten ordneten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 680 Euro an. Die Beamten kontrollierten einen deutschen Sattelzug mit einem Fahrgeschäft auf dem Rückweg vom Jahrmarkt zum Firmensitz. Die transportierte Geisterbahn musste aufgrund von Auflagen in der jüngeren Vergangenheit durch Metallverstrebungen verstärkt werden. Dabei wurde versäumt, dass sich das Gewicht des Fahrgeschäfts erheblich erhöht hat. Statt der genehmigten etwa 42 Tonnen wog das Fahrzeug jedoch 46 Tonnen. Vor der Weiterfahrt musste der Unternehmer eine neue Genehmigung beantragen. Außerdem erwartet den Unternehmer ein Bußgeldverfahren. Der 57-jährige Fahrer eines LKW musste seine Fahrt an Ort und Stelle untersagt werden. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass dieser für Deutschland keine gültige Fahrerlaubnis besaß. In der Vergangenheit wurde ihm in Deutschland das Recht aberkannt von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Es musste ein anderer Fahrer erscheinen, um das Fahrzeug weiter zu fahren.
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