01.07.2015 – 15:43
Zell am Harmersbach (ots) – Dass das Einhängen eines Fahrradfahrers bei einem motorisierten Zweiradfahrer und das sich so mitziehen lassen aus gutem Grund verboten ist, zeigt einmal mehr das Beispiel vom Mittwochmittag in der Nordracher Straße. Dort war gegen 13 Uhr ein 23 Jahre alter Mofa-Fahrer unterwegs und zog einen 33-jährigen Fahrradfahrer mit, der sich bei ihm untergehängt hatte. Durch einen kleinen Fahrfehler des Mofa-Fahrers berührten sich die Zweiräder, die Männer stürzten auf die Fahrbahn und rutschten in den Straßengraben. Während der 33-Jährige mit dem Rettungswagen in das Krankenhaus nach Oberkirch gebracht werden musste, kam der 232-Jährige mit Prellungen und Abschürfungen davon.
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