POL-RT: 21-Jähriger wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in Untersuchungshaft

01.07.2015 – 11:25

Reutlingen (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen

Gomaringen. Unter dem dringenden Verdacht, einem 25-jährigen Mann durch Schläge und Tritte schwere Verletzungen zugefügt zu haben, kam ein mit Haftbefehl gesuchter 21-Jähriger am Dienstagnachmittag in Untersuchungshaft.

Wie bereits mit Pressemitteilung vom 25.04.2015 berichtet, hatten mehrere Personen in der Nacht vom 24.04.2015 auf den 25.04.2015 auf dem Vorplatz der Evangelischen Kirche in Gomaringen ein Fest gefeiert. Darunter befanden sich auch der 21-jährige Beschuldigte und der 25-jährige Geschädigte. Gegen 01.45 Uhr schlug der Beschuldigte unvermittelt den etwas abseits stehenden 25-Jährigen zu Boden und trat dort mehrfach gegen dessen Kopf und Körper. Der Geschädigte war kurze Zeit ohnmächtig und wurde schwer verletzt von Bekannten aufgefunden. Er erlitt neben einer Vielzahl von Prellungen einen Wadenbeinbruch sowie Frakturen im Gesicht und musste stationär in der Klinik aufgenommen und operiert werden. Die näheren Tatumstände konnten in der Nacht nicht mehr ermittelt werden. Der unbekannte Tatverdächtige hatte sich beim Eintreffen der Polizei bereits entfernt. Die Kriminalpolizei Tübingen richtete zur Aufklärung des Falles eine Ermittlungsgruppe mit fünf Beamten ein. Nach umfangreichen Ermittlungen ergab sich aufgrund von Zeugenhinweisen ein dringender Tatverdacht gegen den bereits einschlägig vorbestraften 21-Jährigen, weshalb die Staatsanwaltschaft Tübingen beim Amtsgericht in Tübingen am 28.05.2015 einen Haftbefehl erwirkte. Der Beschuldigte hatte sich zwischenzeitlich abgesetzt. Nach vorherigen Gesprächen mit seinem Verteidiger stellte er sich schließlich am 30.06.2015 der Polizei. Er wurde noch am Nachmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt, die den Haftbefehl in Vollzug setzte.(jh)

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Quelle: news aktuell / dpa