POL-HK: Marklendorf: Hirsch geschossen; Schwarmstedt: Rehbock zerlegt

30.06.2015 – 12:12

Heidekreis (ots) – Presseinformation der Polizeiinspektion Heidekreis v. 30.06.2015 Nr. 2

Hirsch geschossen

Marklendorf: Anfang Juni fand ein Zeuge einen Hirschkadaver im Jagdrevier Marklendorf, nordwestlich des Contidrom im Bereich der Flur „Sandelten“. Dieser Bereich grenzt an das Jagdrevier Jeversen, Landkreis Celle. Der sachkundige Mann stellte fest, dass der Rothirsch mit einer Schusswaffe getötet und fachgerecht zerlegt wurde. Da in den Reihen der örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten kein Schütze zu finden war, ging man von Jagdwilderei aus. Die Polizei und der Kreisjägermeister wurden hinzugezogen, um den ca. vier Wochen alten Kadaver zu begutachten. Der zur Tatzeit geschonte Rothirsch wurde auf ein Alter von 3 – 4 Jahren geschätzt. Die Polizei ermittelt nun wegen Jagdwilderei und dem Verstoß gegen die Jagd- und Schonzeiten. Die Polizei bittet um entsprechende Hinweise auf Personen und Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit der Tat stehen könnten. Sachdienliche Hinweise zur vorliegenden Tat bitte an die Polizei Schwarmstedt (Tel. 05071-511490).

Rehbock zerlegt

Schwarmstedt: Ende Mai kam es in der Nähe des Sportplatzes in Schwarmstedt an der B 214 Ortsausgang Richtung Nienburg zu einem Wildunfall. In Folge des Unfalls verendete ein Rehbock neben der Fahrbahn und wurde anschließend durch Unbekannte zum Teil zerlegt. Der oder die Täter trennten mehrere Fleischteile heraus und eigneten sich diese an. Was viele nicht wissen: Das Aneignen von verunfallten Tieren, sogenanntes Fallwild, ist verboten und ausschließlich dem Jagdausübungsberechtigten vorbehalten. Dies gilt im Übrigen auch für kleinere Wildtiere wie Hasen, Kaninchen und Vögel. Doch der Täter handelte nicht nur strafbar, sondern gefährdet seine Gesundheit grob fahrlässig. Auf den Menschen übertragbare Krankheiten lassen sich oft nur durch geschulte Personen und anhand einer Organbeschau, sowie der Beobachtung des lebendigen Tieres feststellen. Dies ist bei Fallwild grundsätzlich nicht möglich! Der Verzehr solcher „Fallwildprodukte“ ist folglich immer mit einem hohen Gesundheitsrisiko für alle Konsumenten verbunden. Die Polizei ermittelt auch in diesem Fall wegen Jagdwilderei. Sachdienliche Hinweise bitte an die Polizei Schwarmstedt (Tel. 05071-511490).

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Olaf Rothardt
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Quelle: news aktuell / dpa