30.06.2015 – 10:59
Sinsheim/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Vorfahrtsverletzung war die Ursache eines Verkehrsunfalls, der sich am Montagabend, kurz vor 20 Uhr in der General-Sigl-/Friedrich-Hecker-Straße ereignet hat. Eine aus Sinsheim stammende Ford Focus-Fahrerin hatte die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ nicht beachtet und kollidierte mit dem Audi eines 48-Jährigen. Verletzt wurde bei dem Crash zum Glück niemand; Sachschaden entstand in Höhe von mehreren tausend Euro.
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