PD Görlitz – Inhaftierung nach gescheiterten Brandlegungsversuch

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Inhaftierung nach gescheiterten Brandlegungsversuch

Verantwortlich: Staatsanwältin Frau Irene Schott und Tobias Sprunk PD Görlitz

Stand: 29.06.2015, 16:00 Uhr

 

Gemeinsame Medieninformation


Staatsanwaltschaft Görlitz
Polizeidirektion Görlitz


Inhaftierung nach gescheitertem Brandlegungsversuch


Bezug: Medieninformation vom 26.06.2015



Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz am 26.06.2015 einen Haftbefehl gegen einen 27-jährigen Marokkaner erlassen, dem versuchte schwere Brandstiftung vorgeworfen wird.


Der bereits polizeibekannte Mann hat eingeräumt, die Brandlegung angedroht und ausgeführt zu haben, um dadurch die Unterbringung in einem Einzelzimmer zu erzwingen.


In Verwirklichung seines Tatplanes entzündete er in seinem Schrank befindliche Wäsche. Nur dem zufälligen Eintreffen einer Zeugin, die – nachdem der Tatverdächtige das Zimmer bereits verlassen hatte – das bereits brennende Gut aus dem Fenster warf, war es zu verdanken, dass die Flammen nicht auf den Schrank, das Zimmer und das Asylbewerberheim Sachsenstraße 16 in Zittau übergreifen konnten.


Schwere Brandstiftung ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Der Versuch kann milder bestraft werden.


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Quelle: Polizei Sachsen