29.06.2015 – 13:06
Kreis Dithmarschen (ots) – Sonntagabend (21.45 Uhr) stellte die Polizei einen 50 Jahre alten Mann aus Brunsbüttel fest, der mit einem Pkw auf die NOK-Fähre gefahren war – im alkoholisierten Zustand (1,68 Promille/AAK). Rechtliche Folgen der Trunkenheitsfahrt: Alcotest, Blutprobenentnahme, Beschlagnahme des Führerscheins, Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel aus Gefahren abwehrenden Gründen – zudem wurde dem 50-Jährigen mitgeteilt, dass er bis auf weiteres kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr mehr lenken darf. Zudem muss er sich darauf einstellen, den Führerschein für einen längeren Zeitraum zu verlieren. Will er ihn wieder beantragen, muss er sich vorher wohl auch der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (auf seine Kosten) stellen.
Gut drei Stunden später erwischte es ihn auf der Fähre zum zweiten Mal. Wieder hatte er seinen Pkw im betrunkenen Zustand (AAK 1, 71 Promille) geführt – diesmal mit seinen Zweitschlüsseln. Anschließend eine ähnliche Prozedur wie wenige Stunden zuvor: Alcotest, Blutprobenentnahme, Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel aus Gefahren abwehrenden Gründen, Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) – und wieder wurde ihm untersagt, weiterhin Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Eines steht bereits jetzt fest. Seine Situation hat der Mann aufgrund der neuen Rechtsverstöße nicht verbessert.Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn dauern an.
Hermann Schwichtenberg
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