29.06.2015 – 05:54
Rüsselsheim (ots) – Fahrt unter Alkoholeinfluss
Am 27.06.2015 um 00:50 Uhr fiel einer aufmerksamen Streife der Polizei Rüsselsheim in Raunheim ein PKW auf, der einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Dabei konnten die Beamten bei dem 43jährigen Raunheimer Alkoholgeruch wahrnehmen. Aufgrunddessen musste der Mann die Polizisten zur Wache begleiten, wo ihm Blut zur Bestimmung des Alkoholwertes abgenommen wurde. Den Mann erwartet jetzt zumindest ein Bußgeldverfahren mit einer Führerscheinsperre.
Unfall mit betrunkenem Radfahrer
Eine Streife der Polizei Rüsselsheim wurde am Abend des 28.06.15 zu einem verunglückten Radfahrer auf dem Radweg entlang der K159 in Rüsselsheim gerufen. Dieser hatte sich Verletzungen am Kopf durch einen Sturz zugezogen, die er durch einen Helm möglicherweise hätte verhindern können. Die eingesetzten Beamten rochen nun noch bei dem Verunglückten Alkohol, was ein Test vor Ort bestätigte. Der 43jährige Nauheimer wurde zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus verbracht und musste sich dort allerdings auch einer Blutentnahme unterziehen. Schlußendlich musste er noch aufgrund der Höhe des Alkoholwertes auf seinen Führerschein verzichten und muss in naher Zukunft erstmal (hoffentlich mit Helm) auf den Drahtesel umsteigen.
Unfall mit schwerverletzten Personen
Am 28.06.15 gegen 23:00 Uhr kam es auf dem obersten Parkdeck eines Parkhauses in der Straße Am Berggewann in Rüsselsheim zu einem schweren Unfall. Ein 18jähriger Rüsselsheimer fuhr in seinem PKW mit drei weiteren Personen auf dem Parkdeck umher. Aufgrund bislang nicht geklärter Ursache brach der PKW mit dem Heck aus, stellte sich vermutlich quer, überschlug sich und blieb auf der Seite liegen. Nach derzeitigen Erkenntnissen wurden zwei Personen aus dem Fahrzeug geschleudert und dabei nicht unerheblich verletzt. Der Fahrer blieb äußerlich unverletzt. Der dritte Mitfahrer wurde ebenfalls schwer verletzt. Alle Verletzten, ein 16jähriger und zwei 18jährige Rüsselsheimer wurden in umliegende Krankenhäuser verbracht. Am PKW entstand Totalschaden in Höhe von ca. 10.000 EUR. Dieser musste schließlich durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Schaden auf dem Parkdeck entstand nicht. Was letztendlich die Ursache für den Unfall war, werden die weiteren Ermittlungen ergeben.
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