28.06.2015 – 17:06
Leer (ots) – Verkehrsunfall mit drei Schwerletzten
Leer – Am 28.06.2015, gegen 07:40 Uhr, ereignete sich im Kreuzungsbereich der K 37 Böhmerwold / K36 Holtgaste in Jemgum ein Verkehrsunfall, bei welchem drei Personen, darunter ein siebenjähriges Kind, schwere, aber nicht lebensbedrohliche unfalltypische Verletzungen erlitten. Nach den bisherigen Ermittlungen der Leeraner Polizei zum Unfallhergang befuhr der 25jährige Unfallverursacher mit seinem Pkw VW Golf die K 37 Böhmerwold in südliche Fahrtrichtung und beabsichtigte an der Kreuzung zur K 36 geradeaus in den Middelweg zu fahren. Hierbei übersah der Unfallverursacher offensichtlich die von rechts kommende und vorfahrtberechtigte Führerin eines Pkw Dacia. Es kam zum Zusammenstoß zwischen den beiden Pkw. Der Pkw Dacia wurde durch die Wucht des Aufpralls in einen Straßengraben geschleudert. Zur weiteren ärztlichen Versorgung wurden der Unfallverursacher in das Borromäus Hospital und die Pkw-Führerin in das Krankenhaus Westerstede verbracht sowie deren siebenjähriger Sohn mit einem Rettungshubschrauber in das Krankenhaus nach Oldenburg ausgeflogen. Die unfallbeteiligten Pkw mussten durch Abschleppunternehmen von der Unfallstelle entfernt werden. Insgesamt dauerten die Arbeiten der Einsatzkräfte an der Unfallstelle 2,5 Stunden.
Verkehrsunfall und Trunkenheitsfahrt
Leer – Ein weiterer Verkehrsunfall am 28.06.2015 ereignete sich um 11:30 Uhr in Ihrhove im Kreuzungsbereich Folmhuser Straße / Welfenstraße. Der 29jährige Führer eines Pkw VW Golf übersah bei einem Abbiegevorgang von der Folmhuser Straße in die Welfenstraße die vorfahrtberechtigte 23jährige Führerin eines Pkw Hyundai. Durch den Zusammenstoß wurden beide Pkw beschädigt und mussten durch Abschleppunternehmen von der Unfallstelle entfernt werden. Die beiden Unfallbeteiligten erlitten leichte unfalltypische Verletzungen. Im Rahmen der Unfallaufnahme wurde weiter festgestellt, dass die 23jährige Frau unter Alkoholeinfluss stand. Bei dieser wurde eine Atemalkoholkonzentration von 1,10 Promille festgestellt, sodass die Entnahme einer Blutprobe angeordnet, deren Führerschein sichergestellt und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet wurde. Der Unfallverursacher muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Trunkenheitsfahrt mit Mofaroller
Am 28.06.2015, gegen 14:50 Uhr, wurden Beamte der Polizei Leer in den Wessels-Onken-Weg gerufen, da sich dort eine Trunkenheitsfahrt ereignet haben soll. Vor Ort konnte schließlich festgestellt werden, dass der 39jährige Führer eines Mofarollers mit 1,69 Promille erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Die Entnahme einer Blutprobe wurde erforderlich. Weiter wurde festgestellt, dass der 39jährige nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung ist. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
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