Waffenbesitzer betreibt Indoor-Plantagen für Betäubungsmittel

Waffenbesitzer betreibt Indoor-Plantagen für Betäubungsmittel

LANDKREIS LINDAU. Bei einer Wohnungsdurchsuchung stellte die Kripo Lindau nun verschiedene Waffen, darunter eine Reihe an Schusswaffen, sicher. Außerdem wurden in diesem Zusammenhang noch Betäubungsmittel und drei dafür vorgesehene Aufzuchtanlagen beschlagnahmt.

Eine kleine Überraschung erlebten die Beamten der Kriminalpolizei Lindau, die am gestrigen Mittwoch im Laufe des Vormittags, auf richterliche Anordnung, die Wohnung eines 62-jährigen Mannes im Westallgäu durchsuchten. So fanden sie neben fünf Langwaffen, die der Betroffene rechtmäßig in Besitz hatte, drei weitere Faustfeuerwaffen auf, die nicht in die Waffenbesitzkarte eingetragen waren.

Außerdem entdeckten die Ermittler einen Waffenlauf und diverse Munition, für die der Mann ebenfalls keine Erlaubnis besaß. Weiterhin stellten die Beamten zwei Präzisionsschleudern und ein Zielpunktprojektor sicher, die nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände darstellen.

Und schließlich wurde in drei verschiedenen Räumen noch jeweils eine kleine Indoor-Aufzuchtanlage für Cannabis-Pflanzen festgestellt. Insgesamt 36 Cannabis-Pflanzen und 23 Gramm bereits geerntetes Marihuana, das offenbar weitgehend für den Eigenkonsum gedacht war, wurden sichergestellt.

Da die Beamten vor Ort davon ausgingen, dass dem Waffenbesitzer aufgrund seines Rauschgiftkonsums die im Waffengesetz geforderte Zuverlässigkeit abgesprochen werden muss, wurden auch die von ihm legal besessenen Langwaffen sichergestellt. Sie werden zusammen mit den illegalen Waffen, den Waffenteilen und der Munition dem Landratsamt Lindau übergeben.

Anlass für die Durchsuchung war eine Zollkontrolle im Frühjahr. In einem Postzentrum war eine Sendung für den 62-Jährigen aus China angehalten worden, die einen verbotenen Laserzielprojektor beinhaltet hatte. Nun ermittelt die Kripo Lindau wegen Verstößen nach dem Waffengesetzt und dem Betäubungsmittelgesetz.

(KPS Lindau und PP Schwaben Süd/West)

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Quelle: Bayerische Polizei