POL-IZ: 150624.9-Glückstadt: Fahrlässige Brandstiftung

24.06.2015 – 19:07

Kreis Steinburg (ots) – Ein 35 Jahre alter Mann aus dem Bundesland Brandenburg wird der fahrlässigen Brandstiftung (§ 306d StGB) beschuldigt, nachdem er gestern Nachmittag (14.50 Uhr) in der Straße Leuchtfeuer Reparaturarbeiten an einem Motorroller vorgenommen hatte, der auf der Ladefläche eines Firmenfahrzeuges stand.

Um die Reparatur an dem Zweirad vornehmen zu können, habe er Kraftstoff aus dem Motor ablaufen lassen und die Zündkerzen ausgebaut. „Als er am Motor arbeite, muss es – nach seinen Angaben – zu einem Zündfunken gekommen sein, welcher die letzten Kraftstoffreste (oder Kraftstoffgase) im Motor entzündete“, führt der Polizeibericht im Zusammenhang mit dem anschließenden Feuer aus. Und weiter: „Dadurch seien sofort Flammen aus dem Motorblock geschlagen, welche die Kraftstoffe und Arbeitsmittel auf der Ladefläche des Firmenfahrzeuges entzündeten.“

Um Unheil mit großem Schaden abzuwenden, holte der 35-Jährige einen Feuerlöscher. Nachdem er das Feuer vermeintlich gelöscht hatte, stellte er die Löscharbeiten ein. Neuerliche Flammen dehnten sich jedoch schnell auf Firmenfahrzeug und Roller aus. Totalschaden!

Im Zuge seiner Bemühungen zog sich der Beschuldigte Verbrennungen an beiden Armen zu, die zunächst in einem RTW medizinisch versorgt wurden – er wurde später zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus transportiert.

Durch das Feuer entstanden diverse Schäden, die zurzeit nicht näher beziffert sind. In Mitleidenschaft gezogen wurden das Firmenfahrzeug mit Arbeitsutensilien, der Roller, ein in einem Carport stehender Pkw – möglicherweise auch das Carport selbst, ein weiteres Carport, Bäume – weitere Schäden im Nahbereich können nicht ausgeschlossen werden.

Weil eine tiefschwarze Rauchwolke über Glückstadt-Nord zog, veranlasste die Polizei eine Rundfunkdurchsage – „Türen und Fenster geschlossen halten“.

Die Löscharbeiten übernahm die FFW Glückstadt.

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Quelle: news aktuell / dpa