24.06.2015 – 09:31
Rastede (LK Ammerland) (ots) – Bahnübergang Schloßstraße; Laut gesicherten Erkenntnissen der Bundespolizei und Bürgerhinweisen haben in der letzten Woche vermehrt Personen den Bahnübergang Schloßstraße trotz Rotausleuchtung und geschlossener Schranken überquert. Häufig wollen diese Personen die aus Richtung Wilhelmshaven einfahrende NordWestBahn (NWB) noch erreichen. Gerade noch am Dienstagnachmittag, gegen 16:15 Uhr, konnten zwei Jugendliche/Heranwachsende im geschätzten Alter von 16-20 Jahren dabei beobachtet werden, wie sie von der August-Brötje-Straße kommend den Bahnübergang trotz bereits geschlossener Schranken und Rotlicht passierten. Beide wollten offensichtlich den zu diesem Zeitpunkt in den Bahnhof Rastede einfahrenden Zug aus Wilhelmshaven noch erreichen. Ganz besonders Erwachsene sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Sie sollten Vorbild sein und Kinder nicht zu solchen extrem selbstgefährdenden Handlungen animieren. Viele Schüler – auch Grundschüler der Feldbreite – passieren in den frühen Morgenstunden und auch nachmittags den dortigen Bereich. Kommt es durch das Betreten der Gleisanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, muss der Verursacher mit einer Strafanzeige rechnen. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen, können bei Gefahrenbremsungen auch Reisende im Zug verletzt werden. Darüber hinaus kann es zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der Eisenbahnverkehrsgesellschaft kommen. Das Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs wird bei Fußgängern/Radfahrern mit einem Bußgeld von 350 Euro geahndet. Für motorisierte Verkehrsteilnehmer wären 700 Euro fällig. Zudem müssten Kraftfahrzeugführer noch zusätzlich mit 2 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot rechnen. Die Bundespolizei wird anlassbezogen verstärkte Überwachungsmaßnahmen durchführen.
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