BPOLI LUD: Gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen

22.06.2015 – 15:37

Görlitz (ots) – Sowohl gegen armenische als auch gegen ukrainische Staatsangehörige wird nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ermittelt.

Bereits am Freitagnachmittag war an der Autobahnanschlussstelle Niederseifersdorf ein 35-jähriger Armenier wegen des Verdachts des Einschleusens vorläufig festgenommen worden. Der in Frankreich lebende Mann hatte versucht, mit seinem französischen Opel zwei Armenierinnen (18, 43) unerkannt durch die Bundesrepublik in die französische Nachbarrepublik zu schleusen. Nach der Vernehmung wurde der Schleuser entlassen. Die Geschleusten wurden an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übergeben.

Drei Ukrainer wurden am Samstagabend bei Ludwigsdorf angehalten. Zwei dieser Männer (35, 49) konnte kurz vor der Ausreise aus Deutschland eine unerlaubte Erwerbstätigkeit sowie der unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet nachgewiesen werden. Offenbar hatten sich die beiden nach Ablauf ihres gültigen Visums mit Schwarzarbeit Geld verdient. Sie wurden von der zuständigen Ausländerbehörde zum Verlassen des Landes aufgefordert.

Auch bei dem dritten Ukrainer (22) spielte Schwarzarbeit eine Rolle. Zumindest war der 22-Jährige mit dieser Absicht eingereist bzw. wollte einreisen. Sein polnisches Visum wurde später vom polnischen Grenzschutz annulliert.

Am Sonntag wurde schließlich eine 36-jährige Frau aus der Ukraine bei Kodersdorf festgestellt. Sie wollte mit einem rechtswidrig erlangten polnischen Visum nach Spanien reisen. Sie wurde zur unverzüglichen Ausreise aus Deutschland aufgefordert.

Einen weiteren potentiellen ukrainischen Schwarzarbeiter griffen die Beamten heute Morgen auf dem Rastplatz „An der Neiße Süd“ auf. Der 36-Jährige war nachweislich einer unerlaubten Beschäftigung nachgegangen. Ein gültiges Visum dafür besaß auch er nicht.

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Quelle: news aktuell / dpa