22.06.2015 – 11:10
Rüsselsheim (ots) – Ein 40 Jahre alter Mann kann sich nach seiner Verhaftung am frühen Samstagmorgen (20.06.) bei einem Bekannten bedanken. Polizeibeamte hatten den Rüsselsheim gegen 5.20 Uhr an seiner Wohnanschrift aufgespürt. Er war durch die Staatsanwaltschaft Mainz wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Fahndung ausgeschrieben, weshalb die Handschellen klickten. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 2.254 Euro nicht aufbringen konnte, sah er sich schon 71 Tagen hinter Gittern entgegen. Bevor ihn die Polizisten jedoch in eine Justizvollzugsanstalt brachten, erschien ein Bekannter des 40-Jährigen und beglich die Forderung.
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