18.06.2015 – 18:28
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.:0933
Mehrere Dutzend Einsatzkräfte der Dortmunder Polizei, unter Federführung der Autobahnpolizeiwache Bochum, sowie mehrere Kooperationspartner kontrollierten gestern, 17.Juni 2015, bei Dortmund an der A45 Richtung Frankfurt, auf dem Parkplatz Kirchlinde, schwerpunktmäßig den Güterkraftverkehr.
Gemeinsam mit den Kooperationspartnern des Zolls, des Bundesamtes für den Güterverkehr, der Bezirksregierung Arnsberg, dem Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen NRW, einer technischen Prüforganisation aus Dortmund und Straßen NRW sowie mehrerer Dienststellen der Direktion Verkehr des Polizeipräsidiums Dortmund wurden insgesamt 97 Fahrzeuge ganzheitlich kontrolliert.
Die Einsatzkräfte stellten hierbei eine Vielzahl von Verstößen, insbesondere in den Bereichen Ladungssicherheit, Einhaltung der Sozialvorschriften und vorschriftsmäßige Technik an Schwerlastfahrzeugen fest. Insgesamt mussten 11 Straf- und 69 Ordnungswidrigkeitenanzeigen geschrieben sowie 11 Verwarnungsgelder ausgesprochen werden. 12 Fahrern/-innen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Hinzu kamen mehrere Sicherheitsleistungen sowie Kontrollberichte. Insgesamt sechs Gutachten mussten durch Sachverstände erstellt werden. Begleitet wurde dieser Sondereinsatz von 40 Kolleginnen und Kollegen aus 15 europäischen TiSPol-Staaten ( Traffic Information System Police ), die in dieser Woche bei der Polizei Nordrheinwestfalen ( bei LZPD und LAFP ) zu Besuch sind. Die Kollegen verschafften sich bei sonnigem Wetter einen fachlichen Eindruck in Puncto kooperative und behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei Verkehrskontrollen auf Autobahnen.
Als besonders auffällig zeigte sich ein niederländischer LKW-Zug. Das Fahrzeug, bestehend aus einem ziehenden LKW und einem angekoppelten LKW-Anhänger, war mit Großcontainer-Wechselbehältern bestückt und auf der A45 unterwegs. Bei der Überprüfung des Fahrzeuggespanns stellten die Einsatzkräfte fest, dass beide Container verkehrsunsicher waren, zudem zwei defekte Reifen am Zugfahrzeug und das Fahrzeug obendrein eine Überbreite (2,80 m anstatt der zulässigen 2,55 m) aufwies. Der Zug musste umgehend vor Ort stillgelegt werden. Die Bußgeldandrohung beläuft sich hier bei uns nach Stand der bisherigen Feststellungen auf insgesamt 135,- Euro. Einer der Besucher, ein Kollege aus Norwegen der die Kontrolle beobachtete, geriet ins Schmunzeln als er die Höhe der Geldbuße vernahm. Sein Kommentar: „Das ist aber sehr günstig. Bei uns kostet das auf jeden Fall deutlich mehr.“ Fazit der Einsatzkräfte: Unsere Geldbußen scheinen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern durchaus bescheiden zu sein!
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