POL-HWI: Tank leer – Strafanzeige

17.06.2015 – 06:44

Wismar (ots) – Natürlich ist ein leergefahrener Tank keine Straftat, wenn das Fahrzeug zuvor jedoch ohne erforderliche Fahrerlaubnis geführt wurde, dann schon. Am Dienstag befuhr gegen 16:50 Uhr eine Funkwagenbesatzung des Polizeihauptreviers Wismar die Westtangente in Wismar aus Richtung Gägelow kommend. An der Ausfahrt zum Bürgerpark konnte ein augenscheinlich liegengebliebener Pkw Seat festgestellt werden, welcher nicht ausreichend gesichert war. Zur Absicherung der Gefahrenstelle schalteten die Beamten das Blaulicht am Funkwagen ein und begaben sich zum Fahrzeugführer. Nachdem der 30-jährige Mann darüber belehrt wurde, dass er den liegengebliebenen Pkw nicht ausreichend gesichert habe, gab dieser an, dass er vergessen habe zu tanken. Bei der Aufforderung den Führerschein vorzuzeigen, gab der 30-Jährige den Beamten gegenüber an, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis gefertigt. Bei der Kontrolle des Seat bemerkten die Beamten zudem eine stark abgefahrene Bereifung am Fahrzeug. Im Rahmen eines Kontrollberichtverfahrens hat die Fahrzeughalterin nun sieben Tage Zeit, den Mangel zu beheben.

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Quelle: news aktuell / dpa