14.06.2015 – 12:00
Hamburg (ots) – Tatzeiten: 12.06.2015, 18:25 Uhr 13.06.2015, 00:37 Uhr 13.06.2015, 01:40 Uhr
Tatorte: Hamburg-Eppendorf, Loogeplatz (Bahnhof Kellinghusenstraße) Hamburg-Stellingen, Randstraße Hamburg-Bahrenfeld, Lurper Hauptstraße
Aufmerksame Anwohner und Spaziergänger beobachten Fahrraddiebe und alarmieren die Polizei, die insgesamt sechs Tatverdächtige vorläufig festnehmen kann. Das Landeskriminalamt übernimmt die Ermittlungen.
Fall 1: Ein Zeuge beobachtete zwei Männer, die sich auffallend an einem Fahrrad am Loogeplatz (Fahrradständer für den Bahnhof Kellinghusenstraße) zu schaffen machten. Er beobachtete, wie ein Täter mit einem Metallstab das Fahrradschloss eines Rades aufbrach, während der zweite Mann versuchte, die Sicht zu versperren. Beide Täter gingen dann mit dem Fahrrad in Richtung Klosterstern. Der Zeuge verständigte die Polizei über den Notruf. Vier Funkstreifenwagen übernahmen die Fahndung. Eine Besatzung des Polizeikommissariates 23 konnte die Männer (42, 39 Jahre) vorläufig festnehmen.
Fall 2: Eine Zeugin sah, wie ein Mann an einem Fahrrad in der Randstraße stand und telefonierte. Der Mann war offensichtlich alkoholisiert. Sie konnte hören, wie der Mann davon sprach, jetzt ein Fahrrad „zu klauen“ und dann „zu kommen“. Sie verständigte die Polizei. Drei Funkstreifenwagen nahmen die Fahndung auf. Die Beamten des Polizeikommissariates 27 konnten den 20-jährigen Tatverdächtigen auf einem Damenrad vorläufig festnehmen. Der Mann telefonierte während der Fahrt. Es wurden bei ihm 1,53 Promille festgestellt.
Fall 3: Ein Anwohner beobachtete vor seinem Haus in der Luruper Hauptstraße drei Personen, die sich an einem vor dem Haus abgestellten Fahrrad „zu schaffen“ machten. Die Männer brachen das Fahrradschloss auf. Der Zeuge verständigte über den Notruf die Polizei. Als die Beamten des Polizeikommissariates 25 mit drei Funkstreifenwagen vor Ort eintrafen, verblieb ein Täter (19) vor Ort, die anderen (19, 23) flüchteten. Die Beamten nahmen alle drei Tatverdächtigen vorläufig fest.
In allen Fällen wurden die Fahrräder sichergestellt und die Täter nach der Personalienfeststellung durch die Polizei entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Schr.
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