POL-TUT: Gemeinsame Presseerklärung des Jugend- und Versorgungsamtes des Landkreises Rottweil sowie der Polizeireviere Rottweil, Oberndorf und Schramberg zu Alkoholtestkäufen im Landkreis Rottweil

12.06.2015 – 13:51

Landkreis Rottweil (ots) – Erstmals Alkoholtestkäufer unterwegs – Unerwartete Ergebnisse

Wie bereits in einer gemeinsamen Presseerklärung Mitte Mai angekündigt, haben das Jugend- und Versorgungsamt Rottweil sowie die Polizeireviere Rottweil, Oberndorf und Schramberg erstmalig eine jugendliche Testkäuferin eingesetzt, um das Verkaufsverbot von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken und Tabakwaren zu überwachen. >

Die Jugendliche, eine Auszubildende im öffentlichen Dienst, wurde im Vorfeld von Jugendsachbearbeitern und einem Sozialpädagogen des Jugendamtes geschult und während ihrer Einsätze begleitet.

Im Fokus der ersten Testkaufrunde standen dreizehn Lebensmittelgeschäfte, eine Tankstelle und ein Tabakwarengeschäft an unterschiedlichen Standorten im Landkreis Rottweil. „Die Beanstandungsquote war erschreckend und so nicht erwartet worden“, so Polizei und Jugendamt in einer ersten Bilanz. In zehn Fällen erfolgte die widerrechtliche Abgabe von Tabakwaren oder alkoholischen Getränken. Somit lag die Beanstandungsquote bei 60 Prozent.

Beim Verkaufspersonal war die Überraschung groß, als wenige Augenblicke nach dem Verkauf der Ware ein Polizeibeamter und ein Sozialpädagoge mit der „verbotenen Ware“ zur Rückabwicklung des Geschäfts an der Kasse standen. In acht der zehn Verstöße war keinerlei Überprüfung der geforderten Altersgrenze erfolgt. Die Konsequenz: Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen das Kassenpersonal. Dabei drohen empfindliche Bußgelder. In einem dieser acht Fälle befand sich nur ein Verkäufer in Ausbildung im Geschäft. Er war alleine auf sich gestellt und ohne Aufsicht einer Fachkraft. Auch der Auszubildende erhält eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, was aber nach Aussage des Geschäftsführers keine weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.

In zwei weiteren Fällen wurde durch den Polizeibeamten jeweils eine eindringliche Ermahnung an das Verkaufspersonal ausgesprochen, nachdem sich das Personal nach Inaugenscheinnahme des Personalausweises bezüglich der erforderlichen Altersgrenze der Testkäuferin offensichtlich verrechnet hatte.

Positiv ist anzumerken, dass sich das Personal in den restlichen fünf Geschäften vorbildlich verhielt. Hier wurde von vorne herein, spätestens jedoch nach dem Warnhinweis auf dem Kassendisplay „kein Verkauf an Jugendliche“, nach dem Ausweis der Testkäuferin gefragt. Auch in diesen Fällen outeten sich Polizei und Jugendamt, lobten das Personal für gesetzeskonformes Verhalten und sprachen gerade auch im Hinblick auf die vielen Verstöße ihre Anerkennung aus.

Neben den vielfältigen Maßnahmen im Bereich des Jugendschutzes werden das Jugend- und Versorgungsamt Rottweil und die Polizeireviere Rottweil, Oberndorf und Schramberg auch in Zukunft in enger Zusammenarbeit wegen der vielen Verfehlungen das Instrument der Testkäufe weiter gezielt einsetzen, um auch so auf die Einhaltung dieser wichtigen Jugendschutzvorschriften hinzuwirken. Genauso konsequent werden auch weitere Verstöße geahndet werden.

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Thomas Sebold
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Quelle: news aktuell / dpa