POL-FR: Kollnau: Starker Rauch in Schule / Kollnau: Raub bei Hobbywerkstatt / Waldkirch: Zu schnell und ohne Fahrerlaubnis

12.06.2015 – 12:30

Freiburg (ots) – LANDKREIS EMMENDINGEN – (3 Meldungen) –

Kollnau: Starker Rauch in Schule

In der Realschule in Kollnau kam es am Donnerstagnachmittag zu einem Einsatz der Feuerwehr. Ein Handtuch, welches auf einer nicht vollständig ausgeschalteten Herdplatte lag, fing Feuer. Dabei kam es zu einer starken Rauchentwicklung, welche die Brandmeldeanlage auslöste. Die freiwilligen Feuerwehren Waldkirch und Kollnau musste mit 30 Mann anrücken. Der Brand konnte gelöscht und ein weiteres Ausschreiten verhindert werden. Zu einem wirklichen Schaden kam es nicht.

Kollnau: Raub unter Bekannten

Als zwei junge Männer mitten in der Nacht auf Mittwoch ihre Hobbywerkstatt in Kollnau verließen, wurde einer der beiden von einem hinzugekommenen Bekannten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sodass dieser einige Treppenstufen hinunter fiel und sich verletzte. Der andere versuchte, seinem Freund zur Hilfe zu eilen und erhielt selbst Schläge und Tritte. Der Angreifer nahm dem Geschädigten dessen Rucksack sowie die beiden Handys der Männer ab. Mit einem in der Nähe abgestellten Fahrrad fuhr der Angreifer schließlich mit seinem Diebesgut davon. Derzeit sieht es so aus, als gäbe es eine noch nicht zu durchschauende Vorbeziehung aller Personen. Die Polizei ermittelt die Hintergründe der Tat.

Waldkirch: Zu schnell und ohne Fahrerlaubnis

Im Rahmen der Streifenfahrt wurde die Polizei am Donnerstagvormittag auf einen jugendlichen Rollerfahrer aufmerksam, da dieser mit rund 70 km/h zwischen Waldkirch und Sexau unterwegs war. Da der Roller nur ein Versicherungskennzeichen aufwies, hätte er maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h erreichen dürfen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle räumte der Jugendliche ein, dass er die Drosselung des Rollers entfernt hatte, um dadurch schneller unterwegs sein zu können. Da der Rollerfahrer nicht im Besitz der hierfür notwendigen Führerscheinklasse ist, macht er sich wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ strafbar. Auch die Fahrerlaubnisbehörde wird von diesem Vorgang informiert.

rew

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Quelle: news aktuell / dpa