POL-LB: Sternfahrt zum „Bikertag 2015“ führt durch verschiedene Kommunen in den Landkreisen Böblingen und Ludwigsburg

11.06.2015 – 14:03

Ludwigsburg (ots) – Das Innenministerium Baden-Württemberg veranstaltet zusammen mit mehreren Partnern am 21.06.2015 zum sechsten Mal ein Treffen von Motorradfahrerinnen, -fahrern und Interessierten. Der „Bikertag 2015 – Sicher im Südwesten“ findet in der Messe Stuttgart, Hallen 7 und 9, statt. Die Zahl der tödlichen Motorradunfälle in Baden-Württemberg ist immer noch zu hoch, daran müssen wir alle etwas verbessern. Jeder verunglückte Kradfahrer ist einer zu viel. Neben der Intensivierung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wird deshalb auch 2015 dieser Motorradsicherheitstag durchgeführt. Mit „am Krad“ sind neben der Verkehrssicherheitsaktion GIB ACHT IM VERKEHR auch die LANDESVERKEHRSWACHT, TÜV-Süd, der Fahrlehrerverband, die Firma BMW Motorrad, die Zeitschrift MOTORRAD und anderen auch SWR 3. Die Veranstalter organisieren eine Sternfahrt mit acht Routen zur Messe. Startorte sind meist Niederlassungen des TÜV. Die Details dazu und zum Programm können Sie dem Internetauftritt www.bikertag.de entnehmen. Der Eintritt ist frei. Zu den „Bikertagen“ der Vorjahre kamen bis zu 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, mehrere tausend Biker fuhren die Sternfahrt mit!

Eine Route der Sternfahrt verläuft von Baden-Baden nach Stuttgart und wird gegen 12:10 Uhr auf der K 1008 durch Warmbronn führen.

Motorradfahrer auf der Route von Sigmaringen nach Stuttgart werden Waldenbuch gegen 11:25 Uhr und kurz darauf Steinenbronn passieren.

Die Route von Sinsheim nach Stuttgart wird durch folgende Kommunen führen:

Kleinsachsenheim/Großsachsenheim (10:45 Uhr) Markgröningen (11:00 Uhr) Heimerdingen (11:10 Uhr) Rutesheim (11:20 Uhr) Warmbronn (11:40 Uhr) Sindelfingen 11:50 Uhr) Steinenbronn (12:00 Uhr

Die Kradfahrer fahren in einem Verband, einer Kolonne. Dabei ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen, hauptsächlich für den kreuzenden Verkehr und für Fußgänger, auch bei Ampelanlagen, zu rechnen. Eine Kolonne von Fahrzeugen gilt verkehrsrechtlich als 1 Fahrzeug. So dürfen beispielsweise alle Fahrzeuge einer Kolonne eine Ampelkreuzung auch bei rotem Ampelsignal passieren, sofern das erste Fahrzeug die Ampel bei Grün passiert hat. Sämtliche Verkehrsteilnehmer werden gebeten, dies zu beachten.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ludwigsburg
Telefon: 07141 18-9
E-Mail: ludwigsburg.pp@polizei.bwl.de
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Quelle: news aktuell / dpa