09.06.2015 – 13:44
Darmstadt (ots) – Erst wird ein angeblicher Geld- oder Sachpreis mitgeteilt, der mit der Überweisung von Gebühren oder anderen Kosten ins Ausland verbunden ist. Falls der „Gewinner“ sich auf den Anruf einlässt, kommt es im einen oder anderen Fall zu einem weiteren Anruf der Betrüger, die sich als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Rechtsanwälte ausgeben. Sie behaupten, dass sich die Betrogenen durch die Geldüberweisung ins Ausland strafbar gemacht hätten und durch die Zahlung einer weiteren Geldsumme ein Verfahren wegen Geldwäsche abgewendet werden könne. Mit dieser perfiden Masche wird der Betrogene schnell zum zweiten Mal zum Opfer. Nicht so eine 81-jährige Frau aus Darmstadt, die einen „BKA-Beamten“ am Montag am Telefon abblitzen ließ. Er wolle sie über einen Bargeldgewinn in der Türkei in Höhe von 91.000 Euro unterrichten und hinterließ eine Mobilfunknummer, unter der er zurückgerufen werden wolle. Die Frau ging nicht darauf ein und verständigte die Kriminalpolizei, die ihr und allen, die solche Anrufe erhalten rät: Gehen Sie nicht auf Gewinnversprechungen am Telefon ein, insbesondere wenn ein Gewinn an Bedingungen geknüpft ist. Leisten Sie keine Vorauszahlungen auf Gewinnversprechungen. Gegen Sie keine Informationen zu Ihren Kontodaten heraus. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Deutsche Strafverfolgungsbehörden würden Sie niemals am Telefon zu einer Geldüberweisung nötigen.
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