09.06.2015 – 12:21
Kreis Dithmarschen (ots) – Ein 18-Jähriger aus Dithmarschen hatte sich bei einem Betrieb im südlichen Dithmarschen um einen Ausbildungsplatz beworben – mit einem Schulabgangszeugnis, das die Aufmerksamkeit des Ausbildungsleiters erregen musste. Konnten sich die Noten des Bewerbers binnen eines relativ kurzen Zeitraumes in einer Weise verbessert haben, die aufhorchen lassen muss? Offensichtlich nicht, vergleicht man das abgegebene Zeugnis des 18-Jährigen mit dem Original bei seiner ehemaligen Schule.
Und das unterscheidet sich von Mathematik über Geografie bis hin zu den Benotungen in Fächern der Abschlussprüfung um bis zu zwei Zensuren deutlich. Wer so handelt, hat strafrechtlich gesehen „Urkundenfälschung“ (§ 267 Abs. 1 StGB) begangen.
Die Ermittlungen gegen den 18-Jährigen dauern an. Im Zuge der Aufarbeitung seines rechtswidrigen Handelns wird ihm sicherlich noch deutlich gemacht werden, dass man sich Noten erarbeiten muss – mit Schwindeleien allein kommt niemand ans Ziel.
Hermann Schwichtenberg
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe@polizei.landsh.de