POL-K: 150608-2-K Kanalhaie schnappen nach Kundschaft – Warnung vor dreisten Geschäften an der Haustür

08.06.2015 – 14:44

Köln (ots) – Die erste reguläre Frist zur Kanaldichtheitsprüfung, die private Hauseigentümer in Wasserschutzgebieten bis Ende des Jahres beachten müssen, ruft auch Kanalhaie auf den Plan: Unseriöse Rohrsanierer scheren sich hierbei nicht um den speziellen Geltungsbereich, sondern rufen wahllos an, klingeln an der Haustür oder überrumpeln arglose Hauseigentümer in der Kneipe mit dem dringenden Rat, schnell noch von ihnen fristgerecht eine Zustands- und Funktionsprüfung ihrer privaten Abwasserleitung durchführen zu lassen.

Die vorgeschriebene Prüfung könne mit Hilfe einer speziellen Kanal-TV-Untersuchung samt Bescheinigung zum Schnäppchenpreis von 59 Euro durchgeführt werden – so lautet meist die drängende Empfehlung. „Machen sich die vermeintlichen Fachfirmen dann mit ihren Gerätschaften und Kamera an der Abwasseranlage des Hauses zu schaffen, überraschen sie die Eigentümer etwa mit der Nachricht, die Leitungen seien marode und dringend sanierungsbedürftig“, schildert Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW die gängige Masche windiger Kanalsanierungsfirmen auf Kundenfang. „Hauseigentümer sollten sich nicht von Betrügern überrumpeln lassen! Vor der Auftragserteilung sollten sie immer mehrere schriftliche Angebote einholen und sich zur Prüfung ausreichend Zeit erbitten. Betroffene sollten die Polizei über die Notrufnummer 110 rufen, wenn sie an der Haustür massiv bedrängt oder bedroht werden“, rät Kriminalhauptkommissar Frank Winkens vom Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz bei der Polizei Köln.

Gemeinsam wollen das Projekt Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW und die Polizei gewieften Kanalhaien das unseriöse Handwerk legen. Hierzu ist Ende Juli/Anfang August 2015 ein Informationsstand der Verbraucherzentrale Köln geplant. „Die Details dazu werden in einer separaten Pressemitteilung veröffentlicht“, teilte Frau Jessica Kell, Mitarbeiterin bei der Öffentlichkeitsarbeit im Projekt Kanaldichtheit, mit. Am gemeinsamen Aktionsstand erhalten Ratsuchende hilfreiche Tipps, um unerwarteten Attacken mit der richtigen Gegenwehr zu begegnen:

- Prüffrist bis Ende des Jahres nicht für alle: Um Schäden für Haus und Umwelt zu vermeiden, müssen zunächst  Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die vor 1965 verlegt  wurden, bis Ende 2015 von einem anerkannten Sachkundigen geprüft  werden. Später installierte Leitungen unterliegen einer Prüffrist bis Ende 2020. Wird bei der Prüfung ein Schaden festgestellt, können sich Sanierungsfristen bis zu zehn Jahren ergeben. Hauseigentümer  außerhalb von Wasserschutzgebieten sind nicht an die speziellen  Prüffristen gebunden. Sie müssen jedoch für eine regelmäßige Wartung  und Instandhaltung ihrer Leitungen sorgen.  - Nur Angebote anerkannter Betriebe vergleichen: Mit der Überprüfung von Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten  dürfen nur Betriebe beauftragt werden, deren sachkundige Mitarbeiter  eigens in einer "NRW-Liste" im Internet verzeichnet sind - unter  www.sadipa.it.nrw.de/sadipa. Soweit ein Unternehmen hier nicht  aufgeführt ist, ist davon auszugehen, dass es die gesetzlichen  Anforderungen nicht erfüllt und die zuständigen Stellen in der  Kommune die Prüfung nicht anerkennen werden. Den verlockenden  Schnäppchenpreisen an Haustür und Telefon zum Trotz: In einen  Angebotsvergleich sollten deshalb nur Betriebe einbezogen werden, die auch auf "NRW-Liste" verzeichnet sind. Denn ansonsten muss die  gesetzlich vorgeschriebene Funktionsprüfung wiederholt und damit noch einmal bezahlt werden.  - Massivem Druck widerstehen: Dubiose Firmen versuchen bisweilen mit Finten und sogar Täuschungen,  die Konkurrenz auszustechen, um an einen Auftrag zu kommen und den  geforderten Rechnungsbetrag möglichst sofort zu kassieren. Wer sich  hierbei stark unter Druck gesetzt fühlt, sollte bei der Polizei eine  Anzeige erstatten. Hierzu ist es ratsam, die Kontaktdaten der  Kanalfirma zu kennen und den Sachverhalt in allen Einzelheiten - vom  Auftreten der Firma über Auftragsvergabe, Druck oder Täuschung -  schildern zu können. Auch die Benennung eines Zeugen oder Fotos von  den vorgenommenen Arbeiten können für die weitere Strafverfolgung  dienlich sein.  - Vorsicht bei Zusatzarbeiten: Manche Unternehmen haben neben einer Funktionsüberprüfung auch noch  fragwürdige Folgedienstleistungen im Angebot. Dazu zählt etwa das  überflüssige Auskleiden von Leitungen. Oder sie täuschen gravierende  Schäden vor, die nicht existieren, nur um sie gegen teures Geld  scheinbar zu beseitigen. Hände weg von spontanen Auftragsvergaben!  Auf jeden Fall sollten Betroffene sich erst eine Videoaufnahme mit  den erkannten Schäden zeigen lassen.  - Auftrag und Vertrag widerrufen: Eigentümer, die in den eigenen vier Wänden mit ungutem Gefühl eine  Unterschrift unter einen Prüf- oder Sanierungsauftrag gesetzt haben,  können Schlimmeres oft verhindern, wenn sie den Vertrag binnen 14  Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses schriftlich widerrufen - am  besten per Einschreiben mit Rückschein. Wurde den Betroffenen keine  gesonderte Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt, bleiben ihnen  noch 12 Monate und 14 Tage Zeit für einen Widerruf. 

Hilfreiche Informationen hat auch der kostenlose Flyer „Das Geschäft mit Ihrer Abwasserleitung“ parat. Erhältlich in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW. Hier weiß man auch rechtlichen Rat, um aus einem dubiosen Vertrag auszusteigen. Rechtsrat gibt es auch beim Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW, Telefon 0211/38 09 300 – und zwar montags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr, dienstags und donnerstags von 13 bis 17 Uhr. Einen Notruf in einer akuten Drucksituation nimmt die Polizei unter 110 entgegen. Strafanzeigen können jederzeit in allen Polizeiwachen gestellt werden.

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51103 Köln

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Quelle: news aktuell / dpa