08.06.2015 – 14:30
Kreis Steinburg (ots) – Die Mitarbeiterin eines Kellinghusener Einzelhändlers steht im Verdacht, über einen mehrjährigen Zeitraum bei ihrem Arbeitgeber Zigaretten an sich genommen und die Tabakwaren nicht bezahlt zu haben. Aufgefallen sind die Fehlbestände im Rahmen einer Buchprüfung.
Die Maßnahmen, die der Kaufmann nach Feststellung der Unregelmäßigkeiten einleitete, verschafften ihm Gewissheit darüber, dass eine bestimmte Mitarbeiterin für die finanziellen Verluste verantwortlich sein könnte. Ende Mai wurde sie dann auch auf frischer Tat angetroffen: Sie hatte zwei Zigarettenschachteln in eine Brötchentüte gelegt, bezahlte aber lediglich die Brötchen. Folge für sie: Sofortig Kündigung und Anzeigenerstattung wegen Diebstahls (§ 242 StGB).
Hermann Schwichtenberg
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