08.06.2015 – 13:16
Kreis Dithmarschen (ots) – Einer Streife des Wasserschutzpolizeireviers Brunsbüttel fiel am Sonnabend (12.20 Uhr) ein 73 Jahre alter Brunsbütteler auf, der die Röntgenstraße mit einem Motorroller befuhr – unrechtmäßig, denn an seinem Fahrzeug war noch ein veraltetes Versicherungs-Kennzeichen (aus 2014, schwarz) angebracht.
Er habe vergessen, dass es nach Jahresfrist im Februar abläuft, gab der Rentner gegenüber den Ordnungshütern an. Entlastend war diese Aussage für den 73-Jährigen nicht: Die Polizisten fertigten eine Strafanzeige gegen den Fahrer wegen Verstoßes gegen Paragraph 6 des Pflichtversicherungsgesetztes und untersagten ihm die Weiterfahrt auf dem Roller, bis eine neue gültige Versicherung dafür abgeschlossen worden ist.
Hermann Schwichtenberg
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