08.06.2015 – 09:36
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Schwerin (ots) – Zur Erfüllung seines ordnungsrechtlichen Auftrages beabsichtigt das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern, auf der Grundlage des Spielbankengesetzes Mecklenburg-Vorpommern eine Erlaubnis zur Errichtung und den Betrieb von Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern für einen Zeitraum von zehn Jahren zu erteilen.
Da die Spielbankengesellschaften des Landes von der Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung ihrer Erlaubnis zu stellen, keinen Gebrauch gemacht hatten, hatte das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern im Februar 2014 die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb von Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern europaweit ausgeschrieben. Dieses Verfahren musste jedoch ergebnislos beendet werden.
Um auch künftig durch ein begrenztes und kontrolliertes Glücksspielangebot in Spielbanken eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel zu schaffen, wurde die Bekanntmachung der Ausschreibung zur Erteilung der Spielbankerlaubnis für das Land Mecklenburg-Vorpommern daher heute im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union erneut öffentlich bekannt gemacht.
Die in der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union benannten Ausschreibungsunterlagen können auf der Internetseite des Innenministeriums eingesehen werden und stehen zum Download bereit unter:
http://www.im.regierung-mv.de/spielbankenausschreibung
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich@im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de