07.06.2015 – 22:31
Waldeck/Waren (ots) – Motoryacht durch schädlichen Sog und Wellenschlag beschädigt
Am 05. Juni 2015 wurden die Warener Wasserschutzpolizisten zur Unfallaufnahme in den Yachthafen Rechlin gerufen. Dort wollte ein einheimischer Bootsführer an einen Steg anlegen. Durch seine robusten Fahrmanöver verursachte er schädlichen Sog und Wellenschlag. Dieser künstlich erzeugte starke Wellengang beschädigte die Badeplattform einer festgemachten Motoryacht, in dem sie unter einen Schwimmsteg gedrückt wurde. Gegen den verursachenden Bootsführer wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.
Charterboot streift Fahrgastschiff
Am Samstagnachmittag kollidierte ein Motorboot mit einem Fahrgastschiff nahe der Ausfahrt des Eldenburger Kanals zum Kölpinsee. Die unerfahrene Skipperin manövrierte das zuvor gecharterte Boot in die Fahrwassermitte des Eldenburger Kanals. Beim Begegnen mit dem entgegenkommenden Fahrgastschiff berührten sich beide seitlich. Durch das umsichtige Verhalten des Kapitäns des Fahrgastschiffes blieb es beim Sachschaden.
Defektes Sportboot verunreinigt Binnenmüritz
Am späten Sonntagnachmittag meldete ein Zeuge der Warener Wasserschutzpolizei eine Gewässerverunreinigung auf der Binnenmüritz in der Bootsschuppenanlage Kamerun. Die Beamten stellten dort eine ca. 20 m² mit Öl verunreinigte Wasserfläche fest. Schnell wurde der Verursacher ermittelt und aufgefordert, die Verunreinigung zu beseitigen. Das Motorboot wurde umgehend aus dem Wasser geborgen, um den technischen Mangel am Außenbordmotor abzustellen. Der Verursacher muss sich wegen Gewässerverunreinigung verantworten.
Kontrollschwerpunkte
Der Schwerpunkt der Sportbootkontrollen der Beamten der Warener Wasserschutzpolizei am vergangenen Wochenende auf den Mecklenburger Oberseen lag in der Einhaltung der Kennzeichnungspflicht, der Geschwindigkeitsbegrenzungen, der vorgeschriebenen Lichterführung in den Nachtstunden und bei Fischereikontrollen. Von Freitag bis Sonntag wurden 115 Sportbootführer und Freizeitangler von den Beamten kontrolliert. Lobend ist, dass sich die meisten Freizeitkapitäne und Petrijünger an die geltenden Bestimmungen hielten. Trotzdem mussten 17 Ordnungswidrigkeiten während der Kontrollen geahndet werden.
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