05.06.2015 – 13:39
Ulm (ots) – Denn mehr Unvernunft ist fast nicht möglich, sagt die Polizei. Eine Polizeistreife hatte den 21-Jährige gegen 14.30 Uhr vorübergehend aus dem Verkehr gezogen. Die Polizeibeamten waren mit dem Video-Fahrzeug auf der B10 unterwegs. Vom Berliner Ring bog der 21-Jährige in Richtung Ulm ein. Statt der erlaubten 70 km/h, die ohnehin nur unter günstigsten Umständen gelten, fuhr der junge Fahrer mehr als doppelt so schnell. Über 150 km/h hatte der 21-Jährige auf dem Tacho. So gefährdete er sich und andere. Umso mehr, als dass der Kradfahrer nur sehr sommerlich bekleidet war. Die Erklärung gab er gleich: Er war auf dem Weg zu einem Badesee. Deshalb hatte er auf die Schutzkleidung verzichtet. Das Badevergnügen verzögerte sich etwas für den jungen Mann. Denn die Polizisten klärten ihn ausführlich über die Gefahren auf, die durch zu schnelles Fahren drohen. Und er erfuhr Wichtiges über die Schutzfunktion der richtigen Motorradkleidung. Ob er anschließend überhaupt noch Vergnügen am Baden fand ist fraglich. Denn der 21-Jährige aus dem Kreis Konstanz erfuhr auch, dass er einem Bußgeld von 600 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot über drei Monate entgegensieht.
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