BPOLI LUD: Sechs weniger auf der Fahndungsliste

02.06.2015 – 15:44

Görlitz (ots) – Sechs polnische Personen, die noch vor kurzem auf der Fahndungsliste standen, konnten inzwischen von dieser gelöscht werden. Dabei handelt es sich um einen 26-Jährigen, gegen den ein Sitzungshaftbefehl des Amtsgerichts Chemnitz wegen besonders schweren Falls des Diebstahls vorlag. Gegen einen 25-Jährigen lag ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Krefeld wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz setzte beide Haftbefehle in Vollzug und ordnete den Freiheitsentzug an.

Ein 21-Jähriger hatte da wohl mehr Glück. Einen vom Amtsgericht Görlitz erlassenen Sicherungshaftbefehl setzte der Ermittlungsrichter unter Einhaltung entsprechender Auflagen außer Vollzug. Damit blieb der Mann auf freiem Fuß.

Wegen knapper Reisekasse führte für einen 31-Jährigen der nächste Weg in die Justizvollzugsanstalt. Ihm fehlten schließlich 173,50 Euro zur Begleichung offener Forderungen, die seitens des Amtsgerichts Emmendingen wegen Diebstahls bestanden.

Ein 32-Jähriger zahlte zumindest die offene Geldstrafe i. H. v. 1000,00 Euro, die wegen Trunkenheit im Verkehr angeordnet war. Die Kosten des Verfahrens i. H. v. 239,49 Euro schuldet er der Staatsanwaltschaft Düsseldorf hingegen immer noch. Weiter reisen durfte er dennoch.

Vollständig dagegen bezahlte ein 24-Jähriger die vom Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz wegen Betrugs erlassene Geldstrafe und reiste ebenfalls weiter.

Die Festnahmen ereigneten sich von gestern Nachmittag bis heute Vormittag vornehmlich am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf. Einer der Festgenommenen wurde am Grenzübergang Görlitz-Stadtbrücke festgestellt.

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Quelle: news aktuell / dpa